Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Der Bürgermeister informiert: Herr Marschner berichtet, dass die Verbandsversammlung des Regionalen Zweckverbandes Finowkanal stattgefunden hat und bittet den Amtsdirektor diesbezüglich nähere Informationen zu geben. Des Weiteren wird der Antrag der Gemeinde Liepe an EJF an den Amtsdirektor übergeben mit der Bitte, diesen zu unterschreiben und zu versenden. Der Amtsdirektor sichert den Versand am nächsten Werktag zu.
Hinsichtlich der Sandablagerungen in der „Brodowiner Straße“ hat der Bürgermeister zusammen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Bauamtes einen Vor-Ort-Termin am Donnerstag, um 9.30 Uhr, Treffpunkt „Dachsweg“, vereinbart.
Ein Werbeschreiben der Energiekommune Löhne wird an Herrn Manzke zur Durchsicht überreicht.
Der Amtsdirektor informiert: Herr Matthes erklärt hinsichtlich des Halteverbots in der „Triftstraße“, dass das Parken auf der Fahrbahn gem. StVO nicht erlaubt ist. Herr Herbst stellt klar, dass es in der „Triftstraße“ keinen befestigten Gehweg gibt und somit das Parken neben der Fahrbahn möglich ist. Die Gemeindevertreter bitten um Prüfung, ob das Halten neben der Fahrbahn erlaubt ist.
Hinsichtlich des Antrages auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels (Kreuzungsbereich Liepe/Niederfinow) wurde in der letzten Sitzung bereits darauf hingewiesen, dass der Antrag abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass durch entsprechende Fahrweise die Möglichkeit besteht, sich eine Übersicht des Straßenverkehrs zu verschaffen. Dennoch wurde seitens der Amtsverwaltung beim Landkreis eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragt. Die Aussicht auf Erfolg schätzt der Amtsdirektor als eher gering ein.
Herr Matthes erläutert weiterhin, dass auch für das Parken in der „Kurze Straße“ ein entsprechender Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt wurde.
Die Errichtung eines Radweges Richtung Niederfinow könnte gegebenenfalls bis zur Gemarkungsgrenze Niederfinow über Fördermittel finanziert werden.
In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wurde die Änderung der Geschäftsordnung dahingehend beschlossen, dass ein passives Teilnahmerecht für ehrenamtliche Bürgermeister eingerichtet wurde. Die Liquidität des Verbandes ist gesichert. In den Jahren 2020 bis einschließlich 2024 ist für die Gemeinde Liepe keine Verbandsumlage zu entrichten. Nach derzeitigem Stand ist für die Gemeinde Liepe erst im Jahr 2025 ein Betrag in Höhe von 3.813,00 EUR zu zahlen, vorausgesetzt die Gemeinde ist leistungsfähig und befindet sich nicht mehr in der Haushaltssicherung. Der Investitionszuschuss wird zu 50 % aus Bundesmitteln finanziert, die weiteren 50 % werden zu 95 % vom Landkreis gefördert. Vorerst übernimmt der Landkreis komplett die Liquidität. Weiterhin wurde der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan auf den Weg gebracht, da die Investitionsausgaben steigen.
Für 2021 wurde eine Vereinbarung zur Durchführung der Schleusenbetriebsleistung getroffen. Für die Jahre 2022 bis 2025 - bis der automatische Schleusenbetrieb umgesetzt wird -, wurde die Durchführung eines EU Vergabeverfahrens beschlossen.
Hinsichtlich der Schleusensanierung standen drei Modelle zur Wahl: Variante 1 Abriss und Neubau Variante 2 denkmalschutzrechtliche Instandsetzung Variante 3 Grundinstandsetzung unter Berücksichtigung/teilweisen Erhaltung der Bausubstanz. Am Ende der Abstimmung hat die Variante 3 den Vorzug erhalten.
Die Finanzierungsunterlagen für die Brücke liegen vollständig beim MIK vor. Mitte November wird der Amtsdirektor aktiv nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Des Weiteren stellt der Amtsdirektor die gravierendsten Punkte der neuen Eindämmungsverordnung vor. Herr Marschner ergänzt, dass der Seniorenbeirat alle Veranstaltungen für November und Dezember abgesagt hat. Eine Weihnachtsfeier für Seniorinnen und Senioren wird es in diesem Jahr nicht geben. Auf Nachfrage stellt Herr Matthes klar, dass der Sportbetrieb auf und in Sportstätten verboten ist. Ausnahme: max. zwei Personen oder Personen, die einem Haushalt angehören. Der Amtsdirektor weist die Anwesenden darauf hin, dass auch das Rathaus für Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Eine Vorsprache ist nur mit einem vorab telefonisch vereinbarten Termin möglich.
Das Grundstück „Vorwerk“ ist ausgeschrieben. Es liegen bereits Angebote vor.
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