Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2021
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Frau Fürst fragt, was mit den Mitteln für die Feuerwehrjubiläen aus dem Haushaltsjahr 2020 passiert. Frau Hecht erläutert, dass die Mittel in das neue Haushaltsjahr übertragen werden, diese Übertragungen aber nicht im Haushalt 2021 ausgewiesen werden.
Frau Köppen erkundigt sich nach der auskömmlichen Planung der Personalkosten im Hinblick auf den gerade erfolgten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst. Frau Hecht erklärt, dass die Planung von einer Erhöhung um 2,5% ausging. Der nun erfolgte Abschluss sieht für das kommende Jahr jedoch nur 1,4% vor, so dass sogar 50.000 Euro in diesem Zusammenhang „gespart“ werden können.
Frau Hähnel möchte wissen, welche Mittel für die Instandhaltung der Feuerwehren eingeplant sind. Frau Hecht erklärt, dass ein Investitionsbedarf von ca. 400.000 Euro besteht, der allerdings aus Kapazitätsgründen auf jährlich 100.000 Euro über die kommenden vier Haushaltsjahre gestreckt wird.
Frau von Cysewski erkundigt sich nach den EG 10 Stellen im Bauamt und Hauptamt. Frau Hecht verweist auf die erfolgten Stellenüberprüfungen und die daraus resultierenden Eingruppierungen. Herr Matthes ergänzt, dass im Bauamt einige EG 10 Stellen existieren, im Hauptamt ist hingegen momentan keine EG 10 besetzt.
Frau Kruppke ist erstaunt über die Beschaffung von Gemälden. Der Amtsdirektor erklärt, dass hier im Saal des Rathauses schon einige Bilder von amtsangehörigen Kommunen hängen und ggf. diese Darstellungen erweitert werden sollen.
Frau Hähnel merkt an, dass früher immer gesagt wurde, dass das Amt Britz-Chorin-Oderberg das mit den wenigsten Beschäftigten war. Der Amtsdirektor bestätigt, dass es zwar auch Gemeindearbeiter gibt, aber grundsätzlich ist die Personalausstattung im Bereich der Kernverwaltung immer noch gering. Herr Polster gibt zu bedenken, dass die Gemeindearbeiter in den Haushalten der Kommunen ausgewiesen sind. Der Amtsdirektor bezieht sich dabei auf die Statistik des Landesamtes, im Haushalt des Amtes sind die Gemeindearbeiter natürlich nicht enthalten. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.150.000 EUR festgesetzt. Abstimmungsergebnis
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