Auszug - Bezuschussung des Binnenschifffahrtsmuseum e.V.

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
OD-074/2020 Bezuschussung des Binnenschifffahrtsmuseum e.V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33

Herr Zoschke bemängelt, dass entscheidende Angaben wie z.B. Verteilung der Zahlung fehlen. Er gibt zu bedenken, dass die Stadt Oderberg das Museum zukunftsorientiert aus finanziellen Gründen nicht übernehmen kann. Die Herausforderung besteht darin einen Weg zu finden, das Konstrukt zukunftsfähig zu machen und im wirtschaftlichen Rahmen zu halten. Es müsste Nachwuchs zur Fortführung des Vereins gefunden werden. Dies hält Herr Zoschke für schwierig. Frau Martin hebt hervor, dass das Museum überregional wichtig ist.

 

Herr Matthes informiert die Anwesenden darüber, dass landesdurchschnittlich eine Beteiligung der Kommunen an Museen mit 34 % üblich ist. Der Zuschuss der Stadt liegt mit 6,34 % weit unter diesem Durchschnitt. Selbst mit der Bezuschussung beträgt die Steigerung des Finanzierungsanteils 17 % und liegt damit immer noch weit unter dem Durchschnitt. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Stellenplan der Stadt zu erweitern und zusätzliche Stellen aufzunehmen. Dann wäre der TVÖD und damit Tarifbezahlung anzuwenden.

 

Herr Zepp erklärt, dass der Verein das Museum schon seit vielen Jahren belebt und für Mindestlohn oder sogar darunter arbeitet.

 

Herr Brandenburg wendet ein, dass dies kein exorbitanter Betrag ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Museum kein Wirtschaftsunternehmen sondern eine Bildungseinrichtung ist. Bedingt durch die Corona-Pandemie fehlen Einnahmen. Vorgesehen ist, dass der Verein selbst entscheidet, wie der Zuschuss verteilt wird.

 

Der Amtsdirektor macht sich nach eigenen Angaben um das Konstrukt selbst keine Sorgen. Eine Recherche hat ergeben, dass über die Hälfte der Museen im ländlichen Raum in Trägerschaft von Vereinen sind, von Vereinen am Leben gehalten und mit Leben gefüllt werden.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest die Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch.

 

 


Beschluss:

  1. Dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. wird auf Antrag ein jährlicher Personalkostenzuschuss von 12.000 € gezahlt. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg. Die bedarfsgerechte Anpassung in den Folgejahren steht ebenso unter diesem Vorbehalt.

 

  1. Der § 2 Abs. 5 des Pachtvertrages mit dem Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum wird wie folgt geändert: „Dem Pächter wird von der Stadt Oderberg auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten gemäß Anlage 4 des Vertrages gewährt. Dem Antrag sind Nachweise zu den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten sowie der gültige Kassenbericht des Vereins beizufügen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

12

9

0

3

0