Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021
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Frau Hecht beginnt ihre Ausführungen, den Haushalt nach § 63 BbgKVerf so zu planen, dass das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen ist. In Lunow-Stolzenhagen übersteigen 2021 Aufwendungen die Erträge, aber unter Verwendung von Rücklagen aus Vorjahren ist ein Ausgleich im Finanzplanzeitraum gewährleistet. Ab 2023 übersteigen Erträge die Aufwendungen, unter anderem aufgrund geringer Abschreibungen (analog Tendenz HHPL 2020). Bedingt durch die Corona-Pandemie sind die Auswirkungen 2020 durch den kommunalen Rettungsschirm abgemildert. Das heißt, 2021 werden die Gewerbesteuerausfälle kompensiert. Die Entwicklung der Gemeindeanteile von Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind nicht absehbar, der eventuelle Rückgang wird eingeplant. Ein Gemeindearbeiter wurde im Ansatz berücksichtigt, sowie die reduzierten Stunden-kontingente des BBH, was der gleichen Höhe des Aufwandes von 20 TEUR entsprechen. Frau Hecht macht weitere Ausführungen und erklärt, die solide Ausstattung an liquiden Mittel. Die gestellten Fragen der Gemeindevertretung werden zufriedenstellend beantwortet.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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