Auszug - Stand Kalkulation Kitabeiträge

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mo, 23.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Herr Marten erklärt, dass sich der Sozialausschuss nun den Arbeitsstand bezüglich der Beitragsgestaltung anhört und übergibt das Wort an Herrn Matthes.

 

Herr Matthes ergreift das Wort und erläutert den aktuellen Stand.

Grundsätzlich sollen Eltern einen Anteil an den Gesamtkosten entrichten. Der Anteil der Kosten ergibt sich aus der Kitasatzung. Hierbei gibt es einen erheblichen Spielraum. Von Gemeinde zu Gemeinde gibt es unterschiedliche Satzungen im Land Brandenburg. Dies ist laut Gesetzgebung auch so gewollt. Andere Bundesländer gehen da einen anderen Weg. Dort werden die Kitagebühren vorgeschrieben, daher gibt es wenig Streitpotential. Im Land Brandenburg war dies in den letzten Jahren ein richtiges Problem, wo es erheblichen Streit und Gerichtsverfahren gab. Aus diesem Grund ist man gut beraten, diese Thematik mit viel Überlegung und Einbeziehen der Eltern anzugehen. Grundsätzlich gilt, Beiträge sind sozial zu staffeln. Die Staffelung muss nach verschiedenen Kriterien erfolgen, wie Beispielsweise nach:

 

  • Einkommen der Eltern
  • nach Betreuungszeit
  • Anzahl der zu betreuenden Kinder
  • nach Betreuungsschlüssel Krippe, Kindergarten, Hort

 

Beiträge dürfen nicht kostendeckend sein. Lediglich bei den Höchstverdienern dürfen die Kosten deckend sein. Alle anderen Beiträge müssen nach unten abgestuft sein. Die Frage ist nun, wie hoch darf der Zuschuss sein, wie kann man den Zuschuss am besten gestalten. Das Amt hat Einrichtungen in verschiedenen Ortsteilen. In Trägerschaft von Kommunen ist Britz mit der Kita und dem Hort. Darüber hinaus gibt es freie Träger in Liepe, in Lunow-Stolzenhagen und in Lüdersdorf.

Nach dem SGB II liegt das Primat der Betreuung bei der freien Trägerschaft. In den 7 Einrichtungen des Amtes werden 250 Kinder betreut.

 

Herr Matthes informiert zum Arbeitsstand der Beitragssatzung anhand einer PowerPoint Präsentation. Staffelungen der Betreuung werden erläutert. Gesamtkosten für die Einrichtungen belaufen sich bei rund 2 Mio. Euro. 61 % werden aus Landeszuschüssen gedeckt. Die Elternbeiträge decken dann 14,5 % und der Rest von 24,5 % ist ein Zuschussbetrag des Amtes.  Mit den Elternbeiträgen von 14,5 % liegt das Amt relativ gut im Land Brandenburg.

 

Zusammenfassung:

 

Eine Möglichkeit wäre, man macht aus den Unregelmäßigkeiten einen geraden Verlauf mit der Prüfung, ob dieser mit einem einheitlichen Prozentsatz unterlegt werden kann, um eine Stufenbildung zu vermeiden. Die Kurve könnte für die Besserverdienenden nach oben erweitert werden.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Mustersatzung des Landes unverändert zu nehmen und prüfen die finanziellen Folgen die auf das Amt zu kommen würden, wenn die Satzung so übernommen werden würde. Verzichten auf eine Kalkulation und prüfen nur, ob die Höchstbeiträge tatsächlich oberhalb der Höchstbeiträge liegen, die dargestellt sind.

Also Satzung so nehmen, Beiträge allerdings gerechter gestalten. Kleine Modifikationen vornehmen. Eventuell ab dem 3. Kind keine Beiträge mehr.

 

Herr Marten informiert, dass im Amtsblatt vom 27. November 2009 steht die aktuelle Beitragssituation nach der noch gehandelt wird. Man sieht bei den einzelnen Kategorien, die angesprochen wurden was die Betragsgerechtigkeit betrifft, dass dort Schritte verzeichnet sind von 2500 EUR unterschied. Beitragsgerechtigkeit ist da fraglich. Es sollten beide Möglichkeiten verglichen werden. 

 

Eine kurze Diskussion unter den Ausschussmitgliedern entsteht.

 

Herr Matthes schlägt vor, dass eine graphische Darstellung erfolgen soll.

 

Herr Marten ergreift das Wort und möchte klären was getan werden muss, um die Anforderungen für die Auslastungen der Einrichtungen zu geben. Beispiel: In Britz war die Betriebserlaubnis bei Baubeginn der neuen Kita bei 85 Kinder, jetzt ist die Einrichtung bei 95 Kinder. Allerdings liegen für das Jahr 2021 bereits 23 Anmeldungen vor, wo die schwangeren Mütter noch nicht mitgerechnet wurden.

Dafür sind die Kitagespräche gut. Ideen als Vergleich unter der Grundlage der Beitragsgerechtigkeit.