Auszug - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
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Frau Gohlke informiert den Ausschuss über das Schreiben des Landkreises Barnim vom 09.12.2014 (Posteingang 15.12.2014) zur Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Britz. Der Landkreis kritisiert darin folgende Punkte: Da eine nicht unterschriebene Satzung vorgelegt wurde (diese ist erst zu unterzeichnen, wenn die Genehmigung der Kommunalaufsicht erteilt wurde) wäre mit dem Antrag zu bestätigen, dass alle zur Prüfung vorgelegten Unterlagen auch der beschlossenen Form entsprechen. So ist der Entwurf der Haushaltssatzung von der Kämmerin aufzustellen und vom Hauptverwaltungsbeamten festzustellen. (Unterzeichnet wurde bisher nur die Beschlussvorlage in der im Amt vorgeschriebenen Form).
Der Entwurf des HH-Planes 2015 wurde der Kommunalaufsicht bereits vor Beschlussfassung zur Vorprüfung vorgelegt. In der Sitzung am 24.11.2014 trug Frau Gohlke bereits vor, dass die Kommunalaufsicht die Vorlage der Eröffnungsbilanz vor Erteilung der Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme fordern wird. Nach der Beschlussfassung ergaben sich Änderungen auf der Seite 2 des Vorberichts. Alle Unterlagen wurden im Ratsinformationssystem gespeichert und können dort durch die Gemeindevertreter und auch durch den Landkreis eingesehen werden. Vor der Sitzung wurde den Gemeindevertretern nur die Übersicht über die Verbindlichkeiten in Papierform nachgereicht. Die Haushaltssatzung enthält ein fehlerhaftes Datum (24.10.2014). Dieser offensichtliche Schreibfehler wäre mit der Ausfertigung nach Erteilung der Genehmigung noch zu korrigieren gewesen. Die Beschlussausfertigung wurde nachgereicht, weil ihr diese am Tag der Übersendung des Haushaltsplanes, am 25.11.2014, noch nicht unterzeichnet vorlag.
Für die Kommunalaufsicht ist eine sachgerechte Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Situation und insbesondere eine Entscheidung über die Genehmigung genehmigungspflichtiger Bestandteile der Haushaltssatzung ohne entsprechende Information über die Daten der Eröffnungsbilanz kaum möglich, heißt es in dem Schreiben. Maßgebliches Kriterium für die Erteilung der Genehmigung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme ist der Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft. Es wird die Vorlage der Eröffnungsbilanz und ein aktueller Jahresabschluss benötigt.
Die Erstellung der Eröffnungsbilanz Britz hat aus diesem Grund Vorrang. Bereits nach Kenntnis der Forderung der Kommunalaufsicht wurden die Prioritäten in der Erstellung der Eröffnungsbilanzen neu festgelegt. Um voranzukommen, arbeiten einige Mitarbeiterinnen auch an Samstagen (z.B. am 29.11. und 06.12.2014). Besonders zeitaufwendig ist die Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der damit im Zusammenhang stehenden Sonderposten (Fördermittel, Ausbaubeiträge) für Investitionen seit 1992. Das Land hat im Sommer letzten Jahres eine Erhebung zum Stand der Erstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse vorgenommen. Die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens erfolgt auf der Grundlage des Bewertungsleitfadens des Landes und der Bewertungsrichtlinie des Amtes. Vereinfachungsverfahren wurden wegen des Rückstandes in einigen Brandenburger Kommen eventuell in Aussicht gestellt. Sind jedoch noch nicht zulässig.
Frau Gohlke zum Zeitplan: Die Eröffnungsbilanz Britz soll zum Ende Januar 2015 erstellt sein. Sie hat in einem Gespräch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt gebeten, die Prüfung der Bilanz im Februar zu ermöglichen. Eine Zusage gibt es noch nicht.
Die Kommunalaufsicht wird die Genehmigung zur Kreditaufnahme versagen, wenn die Eröffnungsbilanz und ein aktueller Jahresabschluss nicht bis zum 30.01.2015 vorliegen. Alternativ kann der Antrag auf Kreditgenehmigung auch zurückgezogen werden und die Haushaltssatzung überarbeitet und neu beschlossen werden.
Wegen der fehlenden Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung besteht vorläufige Haushaltsführung nach § 69 BbgKVerf.
Frau Gohlke schlägt deshalb wie vom Landkreis angeregt vor, die Haushaltssatzung 2015 aufzuheben, den Haushaltsplan 2015 ohne Kreditaufnahme von 2.000.000 EUR zu beschließen und nach Vorlage der geprüften EÖB und einer qualifizierten Kostenermittlung über einen Nachtrag den Finanzbedarf und Gesamtbetrag der Kreditneuaufnahme für den Neubau der Kindertagesstätte zu beschließen. Abzuklären ist, welche Jahresabschlüsse die Kommunalaufsicht benötigt, um eine sachgerechte Beurteilung vornehmen zu können. Die Mittel für die Planung des Neubaus stehen aus dem Haushaltsplan 2014 in Höhe von 200.000 EUR bereit (§ 69 BbgKVerf (1) Satz 1, Übertragung der veranschlagten Mittel als Haushaltsrest nach § 24 KomHKV). Die Haushaltssatzung 2014 wurde am 21.10.2014 bekannt gemacht.
Der Baubeginn ist nach ihrer Kenntnis frühestens für den September 2015 vorgesehen. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist, wie eben beschrieben, gesichert.
Im Zuge der Diskussion wird durch die Ausschussmitglieder die Dringlichkeit der Erstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz für die Gemeinde Britz unterstrichen.
Der Finanzausschuss stimmt im Ergebnis zu, auf der Sitzung der GV Britz am 26.01.2015 die Aufhebung des Beschlusses über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 und den erneuten Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (ohne Kreditaufnahme) auf die Tagesordnung zu setzen.
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