Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Elternsprecherin der Grundschule Oderberg bittet um Auskunft, ob die Regelungen zur Bewilligung eines Schülerfahrausweises auch auf die Oderberger Kinder ausgeweitet werden können. Die Kinder aus Oderberg müssen mit den schweren Schulranzen und Sporttaschen etc. bei jedem Wetter den Weg alleine bewältigen. Der Amtsdirektor teilt mit, dass dies bereits Thema im Landkreis ist. Es wird diskutiert, ob die Kosten über die Kreisumlage realisierbar sind. Entsprechende Informationen werden für die nächste Stadtverordnetenversammlung eingeholt.

 

Herr Bietz bittet um Auskunft, wie im Rahmen der Brückensanierung mit den verloren gehenden Parkmöglichkeiten umgegangen wird. Herr Matthes weist darauf hin, dass es sich um eine temporäre Baumaßnahme handelt und bittet die zeitlich begrenzten Einschnitte hinzunehmen. Es wird eine Behelfsbrücke errichtet, aber auch eine Vollsperrung wird nicht zu umgehen sein. Eine Präsentation der Baupläne wird voraussichtlich im Februar 2021 im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Herr Bietz schlägt vor, den Stadtgraben zuzuschütten und darauf Parkplätze zu schaffen. Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass diese Möglichkeit bereits zwischen den Stadtverordneten diskutiert wurde und im Ergebnis nicht umsetzbar war. Herr Matthes weist des Weiteren darauf hin, dass die Kasse der Stadt beschränkt ist. Er räumt ein, dass Oderberg zunehmend belebter und attraktiver wird und man sich auch über weitere Parkmöglichkeiten unterhalten muss.

 

Frau Krug drückt ihr Bedauern darüber aus, dass der von den Eltern gewünschte Essenanbieter nicht vertraglich gebunden wird. Sie wünscht sich zeitnah eine erneute Ausschreibung. Der Amtsdirektor sichert zu, das Thema zeitnah wieder auf die Tagesordnung zu nehmen und das Verfahren neu auf den Weg zu bringen. Die Bürgermeisterin erläutert den anwesenden Eltern, dass die Ablehnung aufgrund der hohen Kosten erfolgte. Der Amtsdirektor ergänzt, dass Träger des Hortes das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist und somit ein Gesetz greift, dass den Elternbetrag für Mittagsverpflegung begrenzt. Die Differenz trägt das Amt. Für die Kinder, die nicht den Hort besuchen, trifft diese Regelung nicht zu. Die Differenz muss von der Stadt Oderberg getragen werden bzw. wenn man den Elternbetrag erhöht, um die Kosten für die Stadt gering zu halten, würde eine soziale Ungleichbehandlung entstehen. Nicht alle Eltern sind in der sozialen Stellung, die Kostenerhöhung zu tragen. Weiterhin weist Herr Matthes darauf hin, dass der Haushaltsplan in der letzten Sitzung noch nicht vorgelegen hat und die Auswirkungen somit noch nicht absehbar waren. Die Bürgermeisterin bietet ein Gespräch zu Beginn des nächsten Jahres mit den Eltern und den Stadtverordneten an.

 

Herr Bietz fragt, warum das alte Wasserwerk abgerissen wurde. Das Gebäude ist in den 30er Jahren erbaut worden und man hätte eventuell ein Museum daraus machen können. Der Amtsdirektor sichert zu, dass er dies beim ZWA erfragen wird.

 

Frau Westphal hat nach eigenen Angaben im Haushaltsplan gelesen, dass für die Abriss des alten Fischladens Geld eingestellt wurde und bittet um Auskunft, ob der Antrag zum Abbruch schon bewilligt wurde. Der Amtsdirektor teilt mit, dass die denkmalrechtliche Genehmigung für das Wohnhaus vorliegt. Frau Westphal fragt weiter, auf welcher Grundlage die Kosten berechnet wurden. Herr Matthes führt aus, dass das Gebäude schadstoffbelastet ist und unterirdisch über viele Gelasse verfügt. Nach dem Vorsichtsprinzip wurden die Kosten so eingestellt, dass sie auskömmlich sind. Frau Westpfahl geht davon aus, dass der Abriss nicht unbedingt günstiger ist und fragt, ob Möglichkeiten der Sanierung geprüft wurden. Der Hort könnte auch in den Bestand integriert werden. Der Amtsdirektor informiert darüber, dass Ende 2019 ein Gespräch zwischen ihm, dem zuständigen Bauamt, der Bürgermeisterin, der Unteren Bauaufsichtsbehörde sowie der Unteren und Obersten Denkmalschutzbehörde stattgefunden hat. Ergebnis des Gesprächs war, dass die Sanierung des Bestandes hohe Kosten verursacht und unpraktikabel ist. Erfordernisse des Hortes, wie Betreuung in offenen Gruppen und Themenbereiche zur Förderung der Kinder, sind in vorgegebene Formen schwer zu integrieren. Um den Standort attraktiv zu gestalten, ist eine moderne, praktische, helle und funktionelle Bildungseinrichtung von Vorteil.