Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:14
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
OD-083/2020 Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes teilt auf Nachfrage mit, dass die Sondernutzungssatzung aufgrund gesetzlicher Änderungen angepasst wurde. Nach den neuen Regelungen ist Wahlwerbung gebührenfrei. Beträge wurden nicht geändert. Gebühren werden in Vorkasse erhoben.

 

Herr Zoschke schlägt vor zukünftig eine Änderungshistorie anzulegen um nachvollziehbar zu machen, welche Sachverhalte sich verändert haben. Der Amtsdirektor weist auf die entsprechende verbale Darstellung im letzten Absatz hin.

 

Herr Brandenburg fragt nach dem Verfahren für Marktverkaufswagen. Die Bürgermeisterin antwortet, dass diese für die Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und daher von den Gebühren befreit sein sollten. Herr Brandenburg bittet in Erfahrung zu bringen, ob dies auch so umgesetzt wird.

 

Frau Martin sieht in den Gebühren für Gerüststellung Hürden für Bauherren. Herr Matthes weist in diesem Zusammenhang auf § 17 der Satzung hin.

 

Herr Zoschke weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag (Seite 2, über finanzielle Auswirkungen) auf einen § 21 Abs. 3 verwiesen wird, wobei es im § 21 keinen Absatz 3 gibt.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest die Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage OD-083/2020.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

6

1

2

0