Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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AD, Herr Matthes - es ist vorgesehen, die Kommunalverfassung zu ändern. Dabei wird die Zeit bzw. der Zeitraum der verkürzten Jahresabschlüsse verlängert. Die Jahresabschlüsse 2018/2019 sind erstellt und geprüft, dass diese im Januar 2021 der GV vorgelegt werden. Für den HH 2021 muss der Jahresabschluss 2019 bestätigt sein. Durch die vorläufige HH-Führung besteht für Chorin eine sehr angespannte Lage. Die Kämmerin, Frau Hecht, hat dazu das Anlagevermögen zu bewerten. Eine Prüfung erfolgt von Rechnungsprüfung (RPGA) und der Kommunalaufsicht. Frau Hecht wird dazu in der nächsten Sitzung entsprechende Erklärung abgeben. |
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