Auszug - Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2018
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Herr Fischer fragt, warum die Prüfung durch ein externes Unternehmen erfolgt ist. Frau Hecht weist darauf hin, dass die Zuständigkeit beim Rechnungsprüfungsamt (RGPA) liegt. Diese sind jedoch berechtigt, die Prüfung an eine externe Firma zu vergeben. Herr Matthes ergänzt, dass in diesem Fall die Prüfung finanziell günstiger und schneller erfolgt ist als beim RGPA.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest Frau Hähnel den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 95.018,07 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 611.379,22 EUR.
Abstimmungsergebnis
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