Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 13.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05
Raum: Sporthalle Oderberg
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Der Amtsdirektor informiert:

Der Anbieter der Altkleidercontainer wurde aufgefordert, die Container bis Ende Januar zu entfernen. Die Verwaltung ist bemüht, den Vertrag mit dem neuen Anbieter zum 01.02.2021 zu schließen.

 

In der „Gartenstraße“ und am „Puschkinufer“ fand ein Ortstermin mit der Bürgermeisterin, Herrn Fischer und dem Ordnungsamt statt. Um Parkmöglichkeiten zu schaffen wird derzeit geprüft, ob die Absenkung des Bordsteins ab Hausnummer 18 erfolgen kann und finanziell möglich ist.

 

In der letzten Sitzung der Stadtverordneten Oderberg wurde die Frage gestellt, ob Marktsverkaufswagen gebührenbefreit sind. Diesbezüglich teilt Herr Matthes mit, dass bisher keine Bescheide über Gebühren nach der Sondernutzungssatzung für Marktverkaufswagen ergangen sind. So war es bisher durch die Stadtverordneten gewünscht und wird auch weiterhin so praktiziert.

 

Vorbereitend für die Wahl des Essensanbieters an der Schule Oderberg wäre es hilfreich, wenn man den Eltern die Höhe des Eigenanteils vorgibt.

 

In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Finowkanal am 17.12.2020 wurde die Geschäftsordnung beschlossen sowie der Wirtschaftsplan für 2021 verabschiedet. Die Stadt Oderberg hat für das Jahr 2021 knapp 6.800,00 EUR zu zahlen. Weiterhin wurde die Schleusensanierung auf den Weg gebracht.

 

Das Museum erhält Fördermittel in Höhe von 100.000,00 EUR für die Anschaffung einer Audioguide-App und die Trockenlegung der Räume. Voraussichtlich werden insgesamt Kosten in Höhe von 140.000,00 EUR entstehen. Die Umsetzung ist bis September gefordert.

 

Für die Bedarfszuweisung des Innenministeriums ging am 22.12.2020 eine Anhörung ein. Die Anhörung erfolgt im Vorfeld der Bedarfszuweisung, da dagegen nur das Rechtsmittel der Klage zulässig ist. Es handelt sich um eine Bedarfszuweisung über 2 Mio. EUR betreffend die Kosten der Handsicherung sowie die Übernahme diesbezüglich bestehender Kredite.

 

Eine weitere Bedarfszuweisung über 1 Mio. EUR erfolgte für die dringend erforderliche Sanierung des Sandfangs (abzgl. des von der Straßenbehörde zu finanzierenden Anteils).

 

Für die Wiederherstellung des Schulhofs werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 125.000,00 EUR entstehen.

 

Damit sollte die Stadt im Wesentlichen finanziell gut aufgestellt sein und einen ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt haben.

 

Weiterhin ist der Regionalplan verabschiedet und veröffentlicht. Damit ist die Stadt Oderberg grundfunktionaler Schwerpunktsort und erhält ab 2021 eine jährliche Zahlung in Höhe von 100.000,00 EUR, die nicht kreis- und amtsumlagepflichtig ist.

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird voraussichtlich im Februar auf den Weg gebracht.

 

Die Bürgermeisterin informiert:

An die Bürgermeisterin wurde die Anfrage herangetragen, ob in der „Gartenstraße“/“Puschkinufer“ die Parkregelung verändert wurde. Dem Bürger gegenüber hat Frau Hähnel dies verneint. Sie fragt, ob den Stadtverordneten etwas aufgefallen ist. Diese verneinen ebenfalls.

 

Des Weiteren kam eine Bürgeranfrage, ob es Bürger gibt, die eine Sondergenehmigung zum Parken innerhalb des Parkverbots in der „Gartenstraße“ haben. Auch diese Anfrage hat Frau Hähnel verneint. Da der betroffene Bürger anwesend ist, richtet die Bürgermeisterin die Anfrage an den Bürger und dieser verneint.

 

Für das Elterngespräch betreffend das Schulessen ist der 09.02.2021 oder der 11.02.2021, 19.00 Uhr, vorgesehen. Frau Hähnel bittet die Stadtverordneten innerhalb einer Woche mitzuteilen, welcher Termin günstig wäre. Der Termin, an dem die meisten Stadtverordneten teilnehmen können, wird den Eltern vorgeschlagen. Voraussetzung ist, dass die Versammlung im Rahmen der Eindämmungsverordnung zulässig ist.