Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2019
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Auch hinsichtlich des Prüfberichts für den Jahresabschluss 2019 stellt die Kämmerin fest, dass der Grundsatz der Haushaltskonsolidierung wirkt. In 2019 konnte sogar eine kleine Rücklage erwirtschaftet werden. Frau Hecht informiert die Anwesenden darüber, dass für die „Brodowiner Straße“ noch nicht alle Fördermittel abgerechnet wurden.
Herr Manzke verweist auf Seite 14 unten (Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Tätigkeit der Gemeinde). Frau Hecht erklärt, dass die Unsicherheiten darin begründet liegen, dass die Kämmerin keinen geschlossenen Haushalt vorlegen kann. Herr Matthes ergänzt, dass der Gemeinde Liepe grundsätzlich Geld für Investitionen zur Verfügung steht.
Zum aktuellen Stand informiert Frau Hecht darüber, dass derzeit die Fortschreibung des HSK vorgenommen wird, sodass dieser voraussichtlich im März oder April der Gemeindevertretung vorgelegt werden kann. Aufgrund Corona ist eine äußerst vorsichtige Planung erforderlich. Steuereinbrüche werden sich voraussichtlich noch 2022 und 2023 niederschlagen.
Auf der Ertragsseite wurden beispielsweise durch die Überarbeitung der Zweitwohnsitz- und Hundesteuersatzung gute Grundlagen geschaffen. Jetzt sollte auch die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung wieder mehr in den Fokus rücken. Hier könnten zum einen die Erträge durch Anhebung der Gebührensätze erhöht werden, andererseits sollte überlegt werden, wie man die Aufwendungen verringern kann.
Herr Schwarz erinnert daran, dass die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung zurückgestellt wurde mit der Bitte, eine Aufgliederung der BBH-Kosten und Arbeiten vorzulegen, da diese sehr hoch angesiedelt waren.
Herr Marschner schlägt vor, hinsichtlich der Friedhofssatzung Herrn Herbst als Vorsitzenden des Heimatvereins einzubeziehen.
Da keine weiteren Fragen bestehen, verliest der Vorsitzende den Beschlusstext und führt die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 19.768,17 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.829,24 EUR.
Abstimmungsergebnis
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