Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Die Vorsitzende bedauert, dass durch Corona bedingt, im Dezember und Januar keine Sitzungen stattgefunden haben. Der Amtsausschuss tagte zwar per Videokonferenz, aber dies war nicht so, als wenn man persönlich die Sitzungen abhält. Sie erklärt, dass jetzt wichtige Dinge anstehen, wie z.B. das Kreisentwicklungsbudget, Fördermittelanträge, usw. Frau von Cysewski teilt mit, wir haben einen Info-Brief vom Landrat zum Thema „Impfen im Barnim“ erhalten. Erfreut verkündet die Vorsitzende den Erhalt des neuen 9-Sitzer Mannschaftswagens der Ortsfeuerwehren. Frau von Cysewski stellt die Frage in den Raum, warum keine Grundsteuerbescheide für 2021 versandt wurden und übergibt anschließend das Wort an den Amtsdirektor. Herr Matthes informiert über den aktuellen Stand zur Corona-Lage. Die aktuelle Inzidenz liegt bei ca. 66, aber zur Stabilisierung benötigen wir nicht nur einen Wert von 50, sondern von 35. Die Grundschulen öffnen wieder, von Schule zu Schule ist dies jedoch unterschiedlich. So wurden von uns auch keine Beitragsgebühren für die Kitas erhoben. Weiterhin informiert der Amtsdirektor über folgende Themen:
- Straßennamen im OT Lunow - Sichtbeziehungen im OT Lunow, Gartenstr./Hohensaatener Str. - Fehlende Beschilderung Oderberger Str./Mühlenweg - Beschilderung im OT Stolzenhagen, Kietz
- Neuer Antrag auf Erteilung einer VAO wurde gestellt - Neue Begründung formuliert - Wird derzeit durch die SVB geprüft.
- Vz. wurden nicht durch BBH aufgestellt - z. Z. läuft ein Anhörungsverfahren für die Aufstellung von Vz. (absolutes Halteverbot) für den neuen „Gehweg“, sofern VAO vorliegt werden die unberechtigt aufgestellten Vz. entfernt.
- Burgwall wurde abgeglichen - Kietz wurde abgeglichen - Ernst-Thälmann-Straße wurde abgeglichen - Gut Stolzenhagen wurde abgeglichen, jedoch noch nicht abschließend. Von Amts wegen erfolgt eine neue Vergabe der Hausnummern. Durch den Gutshof e.V. soll nun eine Zuarbeit erfolgen, wer unter welcher Hausnummer wohnhaft ist. Rückmeldung steht noch aus.
Zur Frage, warum keine Grundsteuerbescheide für 2021 versandt wurden, übergab der Amtsdirektor das Wort an Frau Hecht.
Frau Hecht erklärt, es ist richtig, dass aus Vereinfachungs- und Kostengründen keine Grundsteuerbescheide für 2021 versandt wurden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt Dezember 2020 ist hierfür die rechtliche Grundlage. Ein weiterer Hinweis im Amtsblatt Januar 2021 sowie die Aushänge in den Schaukästen der Gemeinden erläutern noch einmal den Sachverhalt und verweisen auf die Fälligkeitstermine der Grundsteuer für 2021 und folgende Jahr. Neue Bescheide ergehen nur bei Veränderung. Weiterhin erläutert Frau Hecht, dass das Mahnverfahren zur Grundsteuer erst Ende März 2021 durchgeführt, und von einer Mahngebühr abgesehen wird.
Es entsteht trotz Erläuterungen eine große Diskussion.
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