Auszug - Maßnahmen zur Regulierung des übermäßigen landwirtschaftlichen Verkehrs in der Gemeinde Chorin

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Golzow
Ort: Gemeindehaus Golzow, Golzow, Am Mühlenberg 1 b, 16230 Chorin
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Frau Spann erläutert:

Es ist vorgesehen, die übermäßig stark befahrenen kommunalen Straßen und Wege durch den landwirtschaftlichen Verkehr, mit temporären Einschränkungen, auch durch Tonnagebegrenzung, mittels Verkehrszeichen, zu beruhigen.

Eine Beeinflussung des landwirtschaftlichen Verkehrs würde durch streckenbezogene Beschränkungen für jede Teileinziehung eine Verlagerung des Verkehrs von einer Gemeinde in andere Ortslagen, wie auch ein höheres Verkehrsaufkommen bewirken. Ebenso kann man bei Beschränkung der Durchfahrtsbreite sicherlich mit vermehrtem Verkehrsaufkommen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge rechnen.

Dazu liegen die verschiedenen Teileinziehungsverfahren dem Landkreis bereits zur Genehmigung vor. Ein Ergebnis dazu jedoch noch nicht.

Herr Horst – dazu gab es eine Umfrage aller betroffenen Gemeinden, wie man agieren kann. Entsprechende Aussagen fehlen.

Die Lohnunternehmen und modernen Agrardienstleister nehmen keine Rücksicht auf das weitere Umfeld. Mit den Landwirten der Gemeinden gibt es kein Einvernehmen oder ein vernünftiges Untereinander.

 

Für den „Lichterfelder Weg“ ist ebenso eine Einschränkung angedacht, es gilt aber zu beachten, dass der Zugang zur Siloanlage hinter der Ortslage gewährleistet werden muss. Die Nutzung erfolgt von den alt eingesessenen und einheimischen Landwirten.

 

Frau Spann – gleichzeitig sind parallel dazu weitere Gespräche und ein Austesten, der vorgesehenen Maßnahmen, sinnvoll.

Herr Horst – die Bereitschaft der Landwirte ist dazu maßgeblich. Die Baustoffeinbringung der instand zuhaltenden Straße und Wege ist sehr kostspielig und es fehlt das Geld.

Herr Polster – diese und weitere Empfehlungen hätten in der Informationsvorlage eingebracht werden können. Empfehlungen (welche HH- Mittel für Instandsetzung eingestellt werden müssen, wie diese Maßnahmen praktisch funktionieren könnten; Empfehlung der Ausschüsse) Ein vorheriger Test von ca. einem Jahr zu der verkehrsrechtlichen Maßnahme für den „Lichterfelder Weg“ mit weiterer Verständigung muss möglich sein.

 

Für die GV Sitzung Chorin 03/2021 ist dazu die entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

Empfehlung des Ausschusses: Für den „Lichterfelder Weg“ im OT Golzow, Aufstellung des Verkehrszeichens Vz. 357 in Verbindung mit dem Vz. 260.

 

Herr Horst – spricht weiterhin die angespannte HH – Lage an und erwähnt auch in diesem Zusammenhang den Ausbau des Rundweges um den „Amtssee“ , dass die Gemeinde nur für diesen einen Weg schon 900.000 € einplanen soll. Es gibt jetzt schon Protest zu dieser Maßnahme des Klosters Chorin, obwohl noch nicht mal die Straßen und Wege in den einzelnen Orten instandgehalten werden können.

Frau Lüdecke es ist eine Aufstellung erfolgt über Straßen, Wald- und Feldwege die ausgebessert werden müssen oder eine Aufschüttung erfolgen müsste, ohne Bezifferung der Kosten. Grundsätzlich sind zunächst die Haupterschließungsstraßen zu betrachten. Herr Polster dazu, welche Wege in welcher Lage.

Die Empfehlung der Ausschüsse, auch des Entwicklungsausschusses sind hier zu berücksichtigen.

Die Empfehlung ist einstimmig bestätigt.

Frau Lüdecke macht darauf aufmerksam, dass durch die angedachte Maßnahme zu beachten ist, dass die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Britz anschließt und deshalb auch diese Gemeinde informiert werden müsste zur weiteren Entscheidungsfindung der Einziehung/Sperrung.

Als Zusatz zur Empfehlung ist deshalb unbedingt aufzunehmen, mit den erforderlichen Maßnahmen.

 

Empfehlung des Ausschusses: Für den „Lichterfelder Weg“ im OT Golzow, Aufstellung des Verkehrszeichens Vz.357 in Verbindung mit dem Vz. 260 mit den erforderlichen Maßnahmen.