Auszug - Ausstattung der Grundschule Britz mit weiteren mobilen Endgeräten und notwendigem Zubehör auf Grundlage der Richtlinie »Ausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte II«
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Frau Winter informiert über die Sachlage.
Herr Guse ergänzt. Die Ausrüstung ist für die Schüler notwendig und es gibt Zuschüsse. Daher sollte man das Programm mitnehmen. Der Eigenanteil beträgt 2.666 EUR und es wurde sich verständigt, dass die Mittel aus den Seniorenanteil dafür genutzt werden sollen. Das sind 5.000 EUR als Deckung. Die 2.666 EUR wurden in der Haushaltsplanung für die Schule nicht berücksichtigt.
Frau Hecht teilt mit, dass es für die Schule einen Ansatz für Ausstattung der Grundschule gibt. Auf Fremddeckung darf nur zurückgegriffen werden, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Es müssen erst die vorhandenen Mittel genutzt werden.
Herr Marten ergreift das Wort, es sollte dann aber erst geprüft werden, für welche Investitionen die Schule die eingestellten Mittel benötigt.
Frau Hecht wird sich darum kümmern.
Ein Austausch unter den Ausschussmitgliedern zu der Thematik entsteht.
Die Vorlage wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
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