Auszug - Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klostersteig Chorin“ Chorin

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.5
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 03.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Winkelmann geht zum Tagesordnungspunkt über und übergibt das Wort an Frau Lüdecke. Sie informiert darüber, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und erläutert kurz die Vorstellungen des Investors. Voraussetzung ist auch, dass ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Investor geschlossen wird. Auf Grund der Lage des Plangebietes ist ein Grünordnungsplan erforderlich. Frau Lüdecke erwähnt auch, dass es im Vorfeld noch einer Klärung im Umgang mit dem B-Plan in Sandkrug bedarf. Dieser muss mit Beschluss aufgehoben werden, um freie Kapazitäten für Bebauungsflächen zu gewinnen.

Es entsteht eine Diskussion.

Frau Wähner stellt die Frage, wie die Perspektive einer Bebauung für die gegenüberliegende Straßenseite aussieht. Frau Lüdecke erläutert die Problematik.

Herr Buse teilt mit, dass der Ortsbeirat das Vorhaben grundsätzlich befürwortet. Herr Winkelmann vergewissert, sich, dass der Gemeinde mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen B-Planes keine Kosten entstehen. 

Frau Lüdecke stellt klar, dass die Darstellung der Parzellen einer ersten Idee entspricht um dem Bedarf an Mietwohnungen gerecht zu werden.

Frau Kruppke stellt die Frage, ob es möglich wäre, an den Investor heranzutreten, um eine Ausrichtung der Bebauung für betreutes Wohnen zu erwirken?

Frau Lüdecke geht darauf ein und erwähnt, dass in Chorin bereits Mitte der 90-iger Jahre Baurecht für ein Pflegeheim von einem Investor geschaffen wurde. Dieser B-Plan ist rechtskräftig. Sie fügt außerdem hinzu, dass die Gemeinde dem Investor keine Festlegungen zur Art der Bebauung auferlegen kann, da er Träger des Verfahrens ist.

Es wird noch einmal diskutiert.

 

Abschließend geben 5/5 Ausschussmitglieder die Empfehlung ab, dem Antrag zuzustimmen.