Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage und nennt die Entscheidung eine Formalie, damit die Gemeinde Britz künftig rechtswirksam den Schulbezirk für ihre Grundschule festlegen kann. Mit der Beschlussentscheidung überträgt Chorin die Aufgabe „Schulbezirksfestlegung“ an Britz.
Herr Horst erinnert daran, dass dieser Beschluss vor längerer Zeit schon einmal gefasst wurde, damals jedoch der OT Senftenhütte aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen blieb. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
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