Auszug - Eigenbetrieb Kloster Chorin - Verhandlungen mit dem Land Brandenburg

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.7
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
CH-032/2021 Eigenbetrieb Kloster Chorin - Verhandlungen mit dem Land Brandenburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes

erläutert die derzeit prekäre Haushaltssituation der Gemeinde. Um 2024 einen ausgeglichenen Haushalt (HH) erreichen zu können, muss in den Jahren 2021 bis 2024 ein zusätzlicher Überschuss in Höhe von jeweils 50 TEUR erwirtschaftet werden.

Daher ist das HH-Ergebnis des Eigenbetriebes Kloster genau zu betrachten.

Dabei ist festzustellen, dass erstmals 2019 bedingt durch die Einnahmen des Parkplatzes ein positives Ergebnis erzielt werden konnte. Der Klosterparkplatz ist Eigentum der Gemeinde und wird derzeit vom Kloster bewirtschaftet. Ein Herauslösen aus dem Kloster-HH würde das Finanzergebnis der Gemeinde beträchtlich verbessern.

Wegen der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist die wirtschaftliche Betätigung in Form des Eigenbetriebes rechtlich fragwürdig.

 

Sollte sich die Gemeinde trotz und wegen der angespannten Finanzlage weiter zum Kloster bekennen, ist eine dauerhafte Perspektive der Klosterbewirtschaftung nötig. Dazu sollten für eine nachhaltige Bewirtschaftung neue Vertragsverhandlungen mit dem Land Bbg. aufgenommen werden. Darüber soll die GV mit der vorliegenden BV entscheiden.

 

Frau Dr. Siedler

Das Museum Kloster kann keinen Gewinn erwirtschaften, deshalb sind 2013 der Parkplatz und der Souvenirverkauf (Laden) dem Eigenbetrieb zugeordnet worden.

Die 2020 pandemiebedingten Einnahmeverluste sind durch Landeshilfen inzwischen ausgeglichen worden, die weitere Entwicklung muss abgewartet werden. Seit dem 15.03.2021 ist die Anlage eingeschränkt wieder geöffnet.

 

Herr Polster (stellv. Vors.)

erklärt aus dem Werkausschuss (WA), dass sich die BV ursprünglich nur auf die Kündigung des Überlassungsvertrages mit dem Land und auf einen Neuabschluss bis 30.06.2021 bezog.

Der WA empfiehlt die Annahme dieses Beschlusses.

 

Herr Dr. Engel

äußert, dass er sein Bekenntnis zum Verbleib des Klosters in der Regie der Gemeinde bereits geäußert hat. Er beantragt, im Text des Beschlussvorschlages im 2. Abschnitt das Wort „Alternativ“ durch das Wort „Zunächst“ zu ersetzen und erklärt die Bedeutung für das Verfahren.

 

Herr Horst und Herr Matthes machen deutlich, dass sich nicht die Frage nach dem „Wollen“ (Trägerschaft über das Kloster) stellt, sondern nach dem „Dürfen“, denn die Gemeinde verfügt derzeit nicht über die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Trägerschaft fortzuführen.

Der Amtsdirektor benötigt für die Vertragsverhandlungen ein starkes Mandat der GV.

 

Herr Dr. Conrad

macht auf soziale Überlegungen dabei aufmerksam, was wird aus den Beschäftigten der Klosterverwaltung?

Herr Matthes dazu: auch unter einem anderen Träger wird der Klosterbetrieb natürlich weitergeführt, d.h. die Beschäftigten behalten ihre Arbeitsverhältnisse nach § 613 a BGB.

 

Herr Heinrich

meint, dass das Land als Eigentümer der Immobilie in dieser Situation der Gemeinde Zugeständnisse machen muss.

 

Herr Matthes kommt auf den Änderungsantrag von Herrn Dr. Engel zurück und schlägt als Wortersatz nicht „zunächst“ sondern besser „zusätzlich“ vor. Dem wird mehrheitlich gefolgt.

     

 

 


Beschluss:

Der Amtsdirektor wird beauftragt, mit dem Land Brandenburg Verhandlungen aufzunehmen, um frühestmöglich:

-                      den Besitzüberlassungsvertrag zu kündigen,

-                      den Eigenbetrieb aufzulösen,

-                      die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung der Angestellten aufzuzeigen

 

Zusätzlich wird der Amtsdirektor beauftragt, mit dem Land Brandenburg zu einer Vermeidung der vorstehenden Schritte Vertragsverhandlungen über den vorzeitigen Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages zu führen, der vollumfänglich die bestehenden strukturellen Probleme  für die Gemeinde Chorin aus der Bewirtschaftung der landeseigenen Liegenschaft vermeidet. Hierzu gehört beispielsweise die Umwandlung des Verlustgleiches in einen auskömmlichen Zuschuss.

Der Eigenbetrieb soll in die Lage versetzt werden, die Bewirtschaftung der Klosteranlage wirtschaftlich führen zu können. Dazu gehört die Aufnahme verbindlicher Regelungen in Sachen Choriner Musiksommer e.V. in den Besitzüberlassungsvertrag.

Die Ergebnisse der Verhandlungen sind der Gemeindevertretung bis 30. Juni 2021 vorzulegen, damit eine spätere Beschlussfassung zum Umgang mit dem Besitzüberlassungsvertrag fristgemäß erfolgt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0