Auszug - Kindertagesbetreuung im Ortsteil Golzow
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Herr Matthes rekapituliert noch einmal den bisherigen Stand der Beratungen und geht erklärend auf den in der Beschlussvorlage dargestellten Variantenvergleich ein:
- Die Variante 1 scheidet wegen der fehlenden Finanzkraft der Gemeinde aus; - Für die Variante 2 ist im Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens ein Investor interessiert und bekundet, eine neue Kita für ca. 1,6 MioEUR auf seinem Grundstück zu bauen und der Gemeinde für z.B. 25 Jahre zu verpachten; - Die Variante 3 scheidet ebenfalls aus, da die Platzkapazität am bisherigen Standort zukünftig nicht ausreichend sein wird;
- Das Grundstück am Sportlerheim Golzow ist nicht geeignet, da der geltende Flächennutzungsplan (FNP) dort eine andere Nutzung vorsieht, eine Änderung des FNP würde zu lange dauern.
- Die Erschließung des Grundstückes gegenüber der Kita wäre schneller und einfacher möglich.
- Die Gemeinde Britz (Schulstandort) plant den Neubau eines Hort-Gebäudes für 130 Plätze. Wenn die Hortkinder aus Golzow, Chorin und Brodowin zur Entlastung der Kapazität in Golzow im Britzer Hort betreut werden könnten, blieben dort nur noch die Krippen- und Kindergartenkinder zur Betreuung in einer dann abgesenkten Gesamtzahl.
Herr Matthes schlägt vor:
- Für den Fall, dass ein Einvernehmen mit der Gemeinde Britz über die Betreuungsübernahme der Choriner Hortkinder erzielt werden kann, kann die Kita in Golzow im Gebäude verbleiben (Verkauf nach Variante 3), - Sollte dieses Einvernehmen nicht hergestellt werden können, käme realistisch betrachtet nur die Variante 2 in Betracht.
Herr Matthes beantwortet im Folgendem offene Fragen aus der gestrigen Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses zur Thematik: - Eine Fördermöglichkeit für die Sanierung für Hortkinder seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) besteht nicht; - Folgt man der Variante 2, kämen Folgekosten in Form einer monatlichen Miete in Höhe von ca. 1,5 bis 2,0 TEUR auf die Gemeinde zu; - Die Finanzmittel für die Erstellung eines Holzschutzgutachtens (ca. 22 TEUR) sollen nicht aufgewendet werden; - Ein Gebäudeanbau zur Vergrößerung der Einrichtung, wie vorgeschlagen, ist wegen der vorhandenen Nachbarschaftsbebauung nicht möglich; - Ein vorgeschlagener Dachausbau des Gebäudes ist auch für die Kita-Betreuung durch den Einbau eines Fahrstuhls und Anbau eines Rettungsweges eine denkbare Option, zu den 1,4 MioEUR Sanierungsaufwand kämen dadurch ca. 100 TEUR hinzu.
Herr Horst - plädiert in Anbetracht des Informationsdefizites der Golzower Einwohnerschaft dafür, dass die Kita-Eltern an der weiteren Gestaltung der Vorgänge beteiligt werden sollen, ebenso soll die Einwohnerschaft darin einbezogen werden. - Er beantragt die vorliegende Beschlussvorlage zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzuweisen.
Einstimmig entscheidet sich die GV dafür, heute die Beschlussfassung mit folgender Änderung vorzunehmen: Im Beschlussvorschlag sollen die Absätze 2. und 3. gestrichen werden.
Über das Ergebnis der Verhandlung mit der Gemeinde Britz soll der Amtsdirektor in einer Ortsbeirats- und Einwohnerversammlung im OT Golzow berichten. Herr Matthes: dies ist relativ schnell möglich, eine Terminabstimmung erfolgt nach Ostern.
Her Horst beschreibt die schlechte Haushaltslage der Gemeinde und nennt dabei den unausgeglichenen Ergebnis-HH.
Herr Dr. Conrad benennt den Verkauf des Gebäudes aus finanziellen Gründen als die schlechteste Variante. Er hält das Holzschutzgutachten für hilfreich, weil es evtl. eine Aussage zur Restnutzungsdauer des unsanierten Dachstuhls trifft. Dies bietet evtl. einen zeitlichen Spielraum für den Erlass möglicher Fördermittelrichtlinien. Er beantragt über die Erstellung eines Holzschutzgutachtens eine Abstimmung der GV durchzuführen.
Ergebnis: 3 x dafür 5 x dagegen 2 x Enthaltung
Herr Horst stellt fest, dass somit der Antrag von Dr. Conrad abgelehnt wurde.
Beschluss:
Der Amtsdirektor wird beauftragt:
Mit der Gemeinde Britz zu verhandeln, um die Aufnahme aller Choriner Hortkinder in den Hort Britz zu erreichen und die Höhe eines von der Gemeinde Chorin im Gegenzug zu leistendem Investitionszuschusses zu bestimmen. Im Falle des Einvernehmens ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Britz und Chorin zu schließen.
Abstimmungsergebnis
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