Auszug - Errichtung einer Bushaltestelle in der Dorfstraße

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
BR-022/2021 Errichtung einer Bushaltestelle in der Dorfstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Guse teilt mit, dass nach Prüfung mehrerer Standorte und in enger Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft, welche mehrere Probefahrten mit einem Messfahrzeug vorgenommen hat, sich die Errichtung einer Haltestelle für alle Fahrtrichtungen an der Verbindung zwischen Dorf- und Kirchstraße als geeignetste und einzig umsetzbare Variante darstellt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Dorfstraße“, die die Verbindung zwischen Dorfstraße und Kirchstraße darstellt, grundhaft auszubauen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine neue Haltestelle für den öffentlichen ÖPNV errichtet.

 

Die im Sachverhalt beschriebene Planungsvariante des Planungsbüros Dipl.-Ing. Uwe Nerreter aus 17268 Boitzenburger Land wird bestätigt. Das Planungsbüro wird mit der stufenweisen Fortführung der Planungsleistungen bis zur vollständigen Umsetzung der Baumaßnahme (LP 4 – 9) beauftragt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

Die Deckung der sich aufgrund der Kostenschätzung des Planungsbüros bzw. nach einer erfolgten Ausschreibung der Bauleistungen ergebenen Mehrkosten erfolgt durch die in den Jahren 2019 und 2020 angesparten Mehrbelastungsausgleichpauschalen nach dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen i.V.m. der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV).

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

9

9

0

0

0