Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 08.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:44
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Trunze und Frau Freitag beantragen Rederecht zum E-Mailverkehr und zu TOP 7.3.

 

Herr Teichmann äußert sich zu den Baumaßnahmen Verkehrsinsel am Hebewerk. Die Zufahrten zu den Grundstücken Nr. 72,76,78 bestehen seit Jahrzehnten. Im Zuge der Bankettarbeiten wurden auch die kompletten Einfahrten abgefräst. Dies betrifft alle Bewohner auf der Hebewerksseite im Rahmen des Gehwegbaus. Die ausführende Firma Kulig fräste die Einfahrten einfach weg. Bewohner der Nr. 78 kamen daher nicht mehr auf ihr Grundstück. Mit einem Anruf bei Frau Voigt aus der Amtsverwaltung wurde ihm erklärt, dass es sich um illegale Einfahrten handle. Herr Teichmann beschwerte sich über die katastrophale Kommunikation mit der Amtsverwaltung. Antworten wie, es sind schließlich 8 Gemeinden zu betreuen sind katastrophal. Eine Information an die Anwohner hätte herausgeschickt werden müssen. Vor dem Grundstück mit der Nummer 77 haben sich während der Arbeiten große Wassermengen angesammelt. Kontaminiertes Material gelang so auf die Grundstücke. Herr Teichmann zweifelt die fachgerechte Ausführung der Arbeiten an. Zudem wurden auch Kantensteine des Bürgersteigs abgefräst, bspw. vor dem Haus der Familie Buchwald. Im Zuge der Ortsbegehungen der Amtsverwaltung hätte auch Kontakt zu den betroffenen Bürgern aufgenommen werden sollen.

Herr Dr. Gollner weist Herrn Teichmann daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen zu können. Herr Teichmann erklärt, dass er keinen Rechtsstreit mit der Amtsverwaltung beabsichtige. Die Anwohner haben die Einfahrten beantragt, jedoch bis heute keine Genehmigung erhalten.

Frau Fürst erklärt dazu, dass die Ausführung der Einfahrten dann im späteren TOP besprochen wird. Fraglich sei jedoch, ob die Einfahrten nicht unter das Gewohnheitsrecht / Bestandsschutz fallen.