Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Britz
Datum: Mo, 03.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Guse informiert, dass es eine Kauf-Anfrage zum Flurstück mit einer Größe von 10.000 m² gab (was am Grundstück der Fensterfirmer grenzt).

Es kommt zu einem kurzen Austausch zum Sachverhalt zwischen den Ausschussmitgliedern.

 

Der Ausschuss lehnt einen Verkauf ab.

 

Herr Guse informiert weiter zum ehemaligen Spritzenhaus Britz Dorf. Er fasst noch einmal zusammen, dass das Spritzenhaus abgerissen werden musste. Aufgrund von Schäden am Gebäude war Gefahr im Verzug. Im Anschluss wurde dem Brandschutzverein Britz Dorf zugesagt, dass ein Holzhaus als Ersatz durch die Gemeinde finanziert wird. Das Spritzenhaus wurde ohne rechtliche Grundlagen genutzt. Es gab einen Vor-Ort-Termin, wo der Verein folgende Forderungen stellte:

  • Herstellung einer Bodenplatte für das Holzhaus (rund 3.000 EUR)
  • Stromanschluss (1.000 EUR bis 2.000 EUR)

Herr Guse macht klar, dass sogar ein teureres Haus genommen wurde, da es in diesem Haus Oberlichter als Lichtquelle gab. Das Haus wurde als Unterstellmöglichkeit für Gulaschkanone und Sitzgelegenheiten genutzt. Der Sinn eines Stromanschlusses ist für diesen Zweck fraglich.

Herr Guse erklärt, dass das Gelände der Gemeinde gehört, die Gemeinde ist Baulastträger und die Finanzierung läuft über die Gemeinde.

 

Der Ausschuss einigt sich, bis auf den Elektroanschluss werden die Kosten durch die Gemeinde übernommen. Eine Vereinbarung zur Nutzung des Gebäudes soll abgeschlossen werden. Als Eigenleistung erbringt der Verein das Aufstellen des Holzhauses. Die Zuwendung für das Osterfeuer und die Vereinsfahrt von 710 EUR sollen in die Baumaßnahme einfließen. Ein Zeitfenster für den Bau sollte gesetzt werden.

 

Eine Vorlage soll zur nächsten GV erstellt werden.