Auszug - Bericht des Amtsdirektors

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 26.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Matthes teilt die Aufgabenerledigungen / Informationen aus der letzten Sitzung mit:

 

      In Zukunft sollen die Beschluss- und Informationsvorlagen sowie die Niederschrift fristgerecht (9Tage vor der Sitzung) in digitaler Form freigeschaltet sein. Die Mitglieder bitten um Einhaltung der Richtlinien.

Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Ladungsfrist für die Gemeindevertretung Britz und deren Ausschüsse sieben Tage (§ 2 Absatz 1 Geschäftsordnung (GO). Vorlagen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden (§ 2 Absatz 2 GO).

 

      Herr Perwitz beschwert sich, warum seit längerer Zeit keine Bekanntgabe der Sitzungstermine im Amtsblatt veröffentlicht wurden. V: Herr Wrana

Die regelmäßige Veröffentlichung der Sitzungstermine im Amtsblatt wurde zum Ende des Jahres 2020 eingestellt, da die Sitzungstermine jeweils tagesaktuell im Ratsinformationssystem des Amtes ausgewiesen werden (amt-bco.de/ris). Die Veröffentlichung der Termine im Amtsblatt beruhte unter Berücksichtigung des Redaktionsschlusses auf dem Stand der Mitte des Vormonats. Gerade in der aktuellen Lage waren viele Termine bei Erscheinen des Amtsblattes nicht mehr aktuell oder Sitzungen die tatsächlich stattfinden, konnte nicht abgedruckt werden. Der Gehalt der Sitzungsübersicht in Papierform ist insofern äußerst begrenzt und führte in der Vergangenheit auf Grund der Unzuverlässigkeit der Informationen oft zu Unmut. Die Verwaltung wird jedoch die Termine im Amtsblatt wieder veröffentlichen.

 

      Herr Marten bittet um Aktualisierung der im Netz veröffentlichen Satzung „Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz“.

Die Satzung wurde noch nicht öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt am 30. April 2021, danach wird sie auch auf der Webseite des Amtes veröffentlicht.

 

      Herr Marten erkundigt sich nach dem Stand über den Antrag Fördermittel für die Schulfenster des Computerraumes.

Der zuständige Ausschuss A4 des Kreistages hat noch keinen Beschluss gefasst.

 

      Des Weiteren merkt Herr Perwitz die Verkehrsbeschilderung „Einbahnregelung“ des Kiefernweges an, die Straße muss dringend breiter gemacht werden.  Die LKW-Fahrer und die Müllentsorgung haben nicht ausreichend Platz. Auch die Ecke Ragöser Straße ist sehr schlecht einsehbar und es besteht Unfallgefahr. Hier fragt Herr Perwitz an, ob die Möglichkeit besteht einen Verkehrsspiegel aufstellen zulassen.

 

      BA Britz hat sich für einen Verkehrsspiegel ausgesprochen (Sitzung vom 12.April 2021); Beschlussvorlage steht auf Tagesordnung.

Der Amtsverwaltung sind keine Probleme der Entsorgungsfahrzeuge bekannt; Weiterhin genießen Entsorgungsfahrzeuge Sonderrechte (§ 35 Abs. 6 StVO) und dürfen Einbahnstraßen in „falscher“ Richtung befahren.

      Herr Perwitz macht sein Unmut sehr deutlich, dass bis zum heutigen Tage keine Grabenschau des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ stattgefunden hat. Er schildert ausführlich die dringende Notwendigkeit der Grabenschau und dessen Reinigung, insbesondere des Grabens Nummer 43.

      Herr Perwitz möchte informiert werden, wann die Grabenschau des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ durchgeführt wird.

Derzeit ist noch kein Termin bekannt zur Grabenschau.

 

      Frau Rosenkranz bittet um Veröffentlichung im Amtsblatt über die Rechte und Pflichten der Hundehalter im Amtsbereich. Insbesondere zur Anmeldung der Hundesteuer soll aufmerksam gemacht werden (mit Anmeldeformular).

Im kommenden Amtsblatt (30.04.2021) wird es hierzu eine Zusammenfassung über die wesentlichen Rechte und Pflichten, gemäß der gültigen Satzungen im Amtsgebiet geben. Gleichfalls wird ein aktuelles Anmeldeformular mit abgedruckt sein.

 

Herr Matthes informiert über die jeweiligen Vorgänge zu den DigitalPakten

 

      DigitalPakt I: Bescheid kommt in Kürze

 

      DigitalPakt II (mobile Endgeräte für benachteiligte Schüler): in Schule Britz umgesetzt, 13 Endgeräte beschafft

      Erweiterung DigitalPakt II (Land Brandenburg, mobile Endgeräte allgemein): Zuwendungsbescheid liegt vor, Beschaffung erfolgt ab August 2021

       

      DigitalPakt III (Administration) und IV (Endgeräte für Lehrkräfte): vom Bund verabschiedet, aber noch keine Umsetzung durch das Land Brandenburg (in Form einer Fördermittelrichtlinie)

 

Herr Matthes informiert ausführlich zum aktuellen Coronastand.

Momentan herrscht kein Engpass bei der Auslastung der Intensivbetten, insgesamt stehen 271 Intensivbetten zu Verfügung, davon sind derzeit 122 Bettenbelegt. Aktuell liegt der Inzidenzwert bei 75,0.