Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
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Herr Hehenkamp erläutert den aktuellen Sachstand und weitere Vorgehensweise zu den LEADER-Förderprojekten. Er kündigt an, dass alle Ausschussmitglieder umgehend die entsprechenden Unterlagen bzw. Informationen zugesandt bekommen.
Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER ist am 13. Januar 2015 veröffentlicht worden und gilt zunächst vom 01.01.2015 bis 31.12.2015. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Förderperiode wird diese Richtlinie fortlaufend aktualisiert, die Förder- bzw. Rahmenbedingungen werden sich aber im Laufe der Zeit nicht verbessern, sondern eher an die noch verfügbaren Budgets angepasst werden.
Seitens des Amtes bzw. der Gemeinden sind im vergangenen Jahr zahlreiche Projektideen eingereicht worden, diese betreffen insbesondere die Gemeinden Chorin und Niederfinow. Ein neuer Aspekt der Förderrichtlinie besteht darin, dass grundsätzlichen auch Sanierungs- und Baumaßnahmen von Grundschulen förderfähig sind.
Herr Hehenkamp gibt weitere Ausführungen zu den Förderbedingungen. Im Zusammenhang mit einer Investition soll vorhandene Bausubstanz genutzt werden. Generell ist ein Wirtschaftlichkeits- und Nutzungskonzept vorzulegen. Der Antragsteller bzw. Projektträger hat ein aussagekräftiges Konzept mit zeitlicher und finanzieller Umsetzungsplanung sowie eine Erklärung zur Übernahme der Folgekosten vorzulegen. Bei Aufwendungen für Architektur- und Ingenieurleistungen hat vorab ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb unter Einholung von mindestens drei Angeboten zu erfolgen. Die Förderhöhe bei Vorhaben der Gemeinden beträgt bis zu 80%, bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben. Mit Einreichen des Projektaufnahmebogens ist ein Beschluss der Gemeindevertretung vorzulegen.
Herr Hehenkamp regt an, die Trägerschaft der Grundschulen zu überdenken. Eine mögliche Förderung wäre einfacher zu gestalten, wenn die Trägerschaft und damit auch Verantwortung an die Standortgemeinden Britz und Oderberg zurückübertragen würde. Er schätzt ein, dass sich vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Amtsumlage keine Mehrheit für die erforderlichen Investitionen im Amtsausschuss finden wird. Des Weiteren wäre die Gemeinde Britz finanziell in der Lage, die notwendigen Ausgaben vorzufinanzieren, der Stadt Oderberg werden voraussichtlich durch Bedarfszuweisungen des Landes 100.000 € für Planungsleitungen zur Verfügung stehen. Letztlich werden die Ausgaben entsprechend der Schülerzahl auf die Entsendegemeinden umgelegt. Dieser Vorschlag wird von den Anwesenden begrüßt, die Verwaltung wird das entsprechende Rückübertragungsverfahren vorbereiten.
Herr Schellhase und Herr Hehenkamp werden die Gemeindevertretungen Chorin und Niederfinow am 19.01.2015 umfassend informieren.
Frau von Cysewski bittet um Auskunft zum Thema „Breitbandversorgung“. Herr Schellhase teilt mit, dass die Telekom den Zeitpunkt März 2015 nicht halten kann. Es wird nun auf Juni 2015 orientiert. Über die entsprechenden Tarife kann man sich auf der Homepage der Telekom informieren.
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