Auszug - Information zur Bundestagswahl 2021

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 8.1
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 06.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Die Wahlleiterin Frau Reibeholz informiert über den Stand der Vorbereitung der Bundestagswahl am 26.09.2021.

 

Sie weist auf die besonderen Umstände der Wahl im Rahmen der Pandemie hin und dankt den Bürgermeister/innen für die gute Zusammenarbeit. Die Wahlvorstände sind teilweise schon besetzt, ggf. ergibt sich aber wegen der Pandemie ein erhöhter Bedarf an Wahlhelfern. Es wäre auch zu begrüßen, wenn sich noch mehr jüngere Menschen als Wahlhelfer melden würden. Als Wahlhelfer kann jeder Deutsche ab einem Alter von 18 Jahren fungieren.

 

Frau Reibeholz erläutert, dass bisherige Wahlbezirke mit weniger als 250 Wahlberechtigten anderen Wahlbezirken zugeordnet wurden. Dies stellt sich für den Bereich des Amtes wie folgt dar:

 

  • Senftenhütte wurde dem Wahlbezirk Serwest zugeordnet
  • Stolzenhagen dem Wahlbezirk Lunow und
  • Lüdersdorf dem Wahlbezirk Parstein.

 

Pandemiebedingt wird es teilweise neue Wahllokale geben und in diesem Jahr wurden vier Briefwahlvorstände eingerichtet, da mit einem deutlich erhöhten Aufkommen an Briefwählern zu rechnen ist.

 

Bei Fragen zur Durchführung der Wahl steht Frau Hähnel in der Amtsverwaltung zur Verfügung. Fragen können auch per Mail an wahlen@amt-bco.de gesendet werden.

 

Frau Köppen fragt an, ob zur Zusammenlegung der Wahlbezirke auch eine Veröffentlichung der Amtsverwaltung erfolgt. Frau Reibeholz erwidert, dass diesbezüglich nichts geplant sein, da diese Informationen noch durch die allgemeine Presse usw. bereitgestellt werden. Sie wird aber eine entsprechende Information für das kommende Amtsblatt erstellen.

 

Frau Köppen erkundigt sich weiter, ob in Bezug auf die Neutralitätspflicht etwas zu beachten ist. Herr Matthes erläutert, dass für den Hauptverwaltungsbeamten das Mäßigungsgebot gilt, ansonsten steht es jedem frei, auch Wahlkampf zu betreiben. Frau Köppen bittet weiter darum, die Sondernutzungssatzungen bezüglich der Plakatierung zu prüfen. Herr Matthes erklärt, dass in den aktuellen Satzungen keine Gebühren für Wahlplakate festgelegt wurden, da dies gesetzlich ausgeschlossen ist. Deshalb wurden vor kurzem die Satzungen angepasst. Es wäre allerdings möglich, das Aufstellen und Anbringen von Wahlwerbung zu reglementieren, dies liegt in der Hand jeder Kommune.