Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Der Amtsdirektor erklärt, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt 9.1 „GRW Infrastrukturrichtlinie – Modernisierung „strategisch bedeutsamer“ Radwege um einen öffentlichen Tagesordnungspunkt handelt, der vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung zu schieben ist. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 9.1 „GRW Infrastrukturrichtlinie – Modernisierung „strategisch bedeutsamer“ Radwege wird zu Tagesordnungspunkt 5.4 und die Tagesordnungspunkte aus dem nichtöffentlichen Teil rutschen jeweils um eine Position vor.