Auszug - Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) und der Gebührensatzung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:37
Raum: Sporthalle Oderberg
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
OD-036/2021 Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) und der Gebührensatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Auf Nachfrage teilt der Amtsdirektor mit, dass die Ausschreibung Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Die Stadtverordneten beschließen heute ggf. nur die Aufhebung. Die Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) vom 23.11.2006 und der Gebührensatzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg vom 23.11.2006.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 12.05.2021 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Termin 26.05.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 26.05.2021 Status: (offen)
Auftrag: