Auszug - Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) und der Gebührensatzung
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Auf Nachfrage teilt der Amtsdirektor mit, dass die Ausschreibung Geschäft der laufenden Verwaltung ist. Die Stadtverordneten beschließen heute ggf. nur die Aufhebung. Die Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Da keine Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) vom 23.11.2006 und der Gebührensatzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg vom 23.11.2006.
Abstimmungsergebnis
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