Auszug - Abberufung eines Mitgliedes aus dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Frau Fürst: Die Wahl ist geheim durchzuführen, Stimmzettel sind vorbereitet. Eine Wahlurne steht bereit und auch eine Wahlkabine ist aufgestellt.
Wahl:
Herr Matthes kontrolliert für alle Anwesenden sichtbar, den Zustand der Wahlurne und zeigt für alle sichtbar, dass diese leer ist. Die Urne wird verschlossen.
Herr Matthes zum Prozedere: Frau Fürst ruft die Gemeindevertreter namentlich einzeln auf und übergibt einzeln die Stimmzettel.
Frau Fürst verliest den Beschlusstext.
Dr. Gollner verlässt um 20.15 Uhr den Raum, nimmt ab 20.18 Uhr wieder an der Sitzung teil. Er ist der Meinung, dass er nach § 22 BbgKVerf von der Abstimmung ausgeschlossen ist.
Herr Matthes: Das ist nicht richtig. Hier handelt es sich um eine Wahl, an der Herr Dr. Gollner teilnehmen darf.
Wahldurchführung/Reihenfolge der Stimmabgabe:
Die Stimmabgabe ist um 20.19 Uhr beendet. Herr Matthes öffnet und entleert die Urne.
Frau Fürst zählt die Stimmabgaben öffentlich aus.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beruft Herrn Dr. Gollner als weiteres Mitglied aus dem Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ab. Dadurch geht der Sitz des weiteren Mitgliedes der Gemeinde auf den bisheriger ersten Vertreter, Herrn Marco Großebokermann, über.
Wahlergebnis
Herr Matthes: Das Wahlergebnis hat ergeben, dass Herr Dr. Günther Gollner als gewähltes Amtsausschussmitglied abgewählt wurde. Herr Marco Großebokermann rückt als Amtsausschussmitglied für die Gemeinde Niederfinow nach.
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