Auszug - Gründung der „SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH“
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Die Pause wird um 20.52 Uhr beendet.
Frau Fürst: Das erste Treffen der AG fand am 15.10.2018 statt. Es ging um ein Nachnutzungskonzept des alten Schiffshebewerkes, welches an das Dorfentwicklungskonzept anknüpfte. In der Zeit von Oktober 2018 bis Februar 2020 fanden 11 AG-Sitzungen statt. Ergebnis: Vorzugsvariante- Betreibergesellschaft der Gemeinde Niederfinow, die Gemeinde Niederfinow sollte auf dem Gelände tätig werden. Erste Schritte: Beschluss im Oktober 2019, 1. Entwurf der Absichtserklärung, 2020 Wirtschaftlichkeitsanalyse, 2020 Beschluss zur rechtlichen Vertretung
Herr Mönikes erhält das Wort und stellt die Unterlagen vor. Es handelt sich um ein komplexes Thema. Die Besonderheit ist, dass die Gemeinde einen Vertrag mit dem Bund schließt und eine eigene Firma hat, die diesen Vertrag erfüllen soll. Gemeindliches Haushaltsrecht, Bundesrecht und Wirtschaftsrecht sind zu beachten. Er blickt zurück auf den Zeitraum der Verhandlung mit den verschiedenen Ebenen der Wasserschifffahrtsverwaltung, die Entwicklungen in dieser Zeit, auch dem Einfluss von Corona. Ein Problem, es gibt noch keinen Termin zur Unterschrift der Kooperationsvereinbarung. Aus formalen Gründen kann auch heute der Gründungsbeschluss nicht gefasst werden. Daher ist es nicht zu schaffen, zum 01.06.2021 die Bewirtschaftung des Areals zu übernehmen. Wegen der Verspätung sind auch die Planzahlen 2021 nicht zu schaffen. Wichtig ist es, jetzt ein Signal zu geben, ein Zeichen zu setzen.
Herr Matthes: Durch Herrn Mönikes wurde ein großes Stück Arbeit geleistet. Er hatte heute zusammen mit Frau Gohlke ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht, die sich als echter Partner erwiesen hat. Es ist noch etwas nachzuliefern. Es geht um Detailfragen. Der Tagesordnungspunkt ist weiter zu fassen, zu bezeichnen. In der Kooperationsvereinbarung ist im § 12 der Termin 1.6.2021 des In-Kraft-Tretens zu ersetzen durch „nach Unterzeichnung“ und der Nutzungsvertrag muss eine angemessene Berücksichtigung im Beschlusstext finden. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags soll kein Wasserzeichen enthalten und im Wirtschaftsplan sind formelle Anpassungen vorzunehmen (Formblatt finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde).
Frau Gerber regt an, nach einem Lösungsvorschlag zu suchen und fragt, ob es nicht möglich ist, den Beschluss mit Bedingungen zu fassen.
Herr Matthes: Es ist wichtig, den Tagesordnungspunkt juristisch richtig zu formulieren und schlägt vor, heute durch die GV in der Sitzung eine Willensbekundung zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung und der Gründung der GmbH abzugeben und begründet das Erfordernis, einen neuen Sitzungstermin einzuberufen, in der über die kompletten Unterlagen entschieden werden kann.
Herr Mönikes auf die Frage von Herrn Bratek zum Personal: Das Personal steht bereit. Eine Einstellung kann erst nach Gründung der GmbH erfolgen (fehlende Betriebsnummer, Einrichtung eines Bankkontos, Haftpflichtversicherung).
Frau Thiede: kann dann nicht der Verein vorübergehend die Führungen übernehmen?
Herr Mönikes: Nein, es ist alles abgemeldet.
Frau Fürst: Wir können heute nicht den rechtlichen Rahmen schaffen. Der früheste Termin für die Einberufung der Sitzung der GV ist der 31.05.2021.
Hr. Dr. Gollner: Es ist bemerkenswert, dass so große Bereitschaft seitens des Bundesministeriums besteht.
Herr Mönikes: Wenn die Kommunalaufsicht sagt, dass es so nicht geht, dann bestünde die Gefahr der Anfechtbarkeit. Wir haben dafür zu sorgen, dass alles o.k. ist. Wir haben auch noch keinen Unterschriftstermin.
Frau Gerber spricht sich für eine Positionierung zum Beschluss aus. Sie erkundigt sich nach dem Konstrukt „Geschäftsführung/Gesellschafterversammlung/Aufsichtsrat“ und den damit zusammenhängenden Bevollmächtigungen.
Herr Matthes: Die Gesellschafterversammlung besteht nur aus dem Amtsdirektor und fasst die Beschlüsse. Die Gemeindevertretung kann dem Amtsdirektor Weisungen zum Stimmverhalten in der Gesellschafterversammlung erteilen. Der Amtsdirektor setzt dann die Beschlüsse um.
Herr Mönikes: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates nimmt an den Gesellschafterversammlungen teil.
Herr Matthes: Der Aufsichtsrat besteht aus den von der GV gewählten Vertretern.
Frau Gerber: Ist der Geschäftsführungsposten auszuschreiben? Es wird nicht deutlich, dass das eine Interimsgeschäftsführung ist.
Herr Mönikes: Es besteht kein Zwang auszuschreiben.
Herr Matthes verweist auf den Beschluss.
Herr Mönikes: Die Kooperationsvereinbarung ist auf Dauer ausgelegt. Es besteht ein Anspruch auf Nutzungsverträge, die mindestens auf 10 Jahre ausgelegt sind. Kommen neue Flächen im Areal hinzu, sind neue Verträge abzuschließen.
Weitere Fragen:
Frau Gerber fragt nach den Prozessschritten. Wann und wie bestimmt die GV Niederfinow direkt mit? Wie kann sie mit der Geschäftsführung in Kontakt treten?
Herr Mönikes: Das erfolgt normal über die Einladung.
Frau Fürst: Oder über den Aufsichtsrat.
Herr Matthes: Am Freitag, dem 21.5.2021 wird die Einladung zum 31.5.2021 versandt. In der kommenden Woche werden die letzten Arbeiten an den Unterlagen erledigt.
Herr Mönikes zu den Problemen: Das Freigelände kann öffnen. Er kann jedoch niemanden einstellen, kein Konto einrichten. Durch die Terminverzögerung ist die Eröffnung zum 1.6.2021 unrealistisch. Wir haben 2. Auch noch nicht den Unterschriftstermin bei der WSV. Wichtig ist, durch die GV ein politisches Signal zu setzen, einen Beschluss zu fassen.
Herr Matthes: Es gibt zwei Fragen. 1. Den Beschluss von heute zu begrüßen, mit den Änderungen, die geboten sind. Das wäre eine klare Rückendeckung. 2. Ergibt sich die Frage, ob die Tage bis dahin reichen, alles anzupassen.
Frau Thiede: das Info-Zentrum ist nicht besetzt.
Herr Mönikes, entgegen den ursprünglichen Aussagen hat die WSV kein Personal mehr für das Info-Zentrum. Das elektrische Kassensystem ist einzurichten. Dazu ist mindestens der Gründungsbeschluss notwendig.
Frau Fürst verweist auf die praktischen Auswirkungen auf den Haushalt.
Frau Thiede: Beim Wechsel vom >Regiebetrieb zur GmbH ist ein Kassensturz fällig. Die Inventur wurde schon gemacht.
Herr Mönikes: Die Einnahmen und Ausgaben sind abzugrenzen.
Frau Fürst: Jeder muss wissen, welche Aufgaben wer zu erledigen hat.
Herr Mönikes: zu den Flächen, die hinzukommen (SHW- Neubau). Diese werden erst nach Fertigstellung durch das Wasserschifffahrtsneubauamt an die WSV übergeben.
Herr Blanke verweist auf S. 3 des Kooperationsvertrages und auf Seite 5 § 7. Entgelt 25.000 EUR/ 7 % des Verkehrswertes.
Frau Gerber: zum Gesellschaftervertrag, Klärung zum § 7/Herausstellung des Amtsdirektors.
Der vorliegende Beschluss wird in geänderter Form verabschiedet.
Die Sitzung wird an dieser Stelle durch die Bürgermeisterin um 22.05 Uhr beendet. Die nicht behandelten Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils sollen am 31.05.2021 erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Ende der Sitzung 22.05 Uhr Beschluss: 1.Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), der Gemeinde Niederfinow, vertreten durch den Amtsdirektor, und der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, gemäß Anlage 1. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die o.g. Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow abzuschließen.
2. Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Gründung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 2 und die Leistung der Stammeinlage in Höhe von 25.000,00 € in bar. Der Amtsdirektor wird mit der Vornahme der erforderlichen Maßnahmen und Willenserklärungen beauftragt.
3. Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH herbeizuführen, in der über die Bestellung des Geschäftsführers, über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow, die Feststellung der Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan für das Rumpfwirtschaftsjahr 2021 beraten und beschlossen wird. Der Amtsdirektor wird angewiesen, in der einberufenen Gesellschafterversammlung für die Bestellung des Herrn Rechtsanwalt Jan Mönikes zum Geschäftsführer, den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow gemäß Anlage 1, die Feststellung der Eröffnungsbilanz gemäß Anlage 3 und den Wirtschaftsplan gemäß Anlage 4 zu stimmen.
4. Die Beschlussfassungen zu 2. und 3. stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kooperationsvereinbarung durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wird und diese erklärt, dass sie sich daran bis einen Monat nach Eintragung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH ins Handelsregister bindet.
5. Die Beschlussfassungen zu 1., 2. und 3. stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der Kommunalverfassungskonformität durch die Kommunalaufsicht (Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde).
Geänderte Fassung des Beschlusses: Die Gemeindevertretung Niederfinow bekennt sich zur Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow mit dem Bund und beabsichtigt, die Beschlussfassung zur Gründung der Gesellschaft SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH und der Kooperationsvereinbarung in der kommunalverfassungskonformen Form in der Sitzung am 31.05.2021 vorzunehmen. Abstimmungsergebnis
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