Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Mo, 31.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Bratek berichtet über seine Teilnahme an der letzten ZWA- Verbandsversammlung vom 19.95.2021. Auf seine Anfrage zum Vergleich der Wasserrohrbrüche in den Verbandsgemeinden wurde ihm durch Herrn Pagel mitgeteilt, dass die Anzahl etwa gleich ist. Nur im Bereich der Hebewerkstraße treten dir Rohrbrüche gehäufter auf. Ziel soll es sein, vor deren Sanierung die TW-Leitung zu erneuern. Herr Bratek beschreibt anhand des Abschnittes vor seinem Grundstück, dass offensichtlich Unterspülungen vorhanden sind. Das Problem ist es, die Finanzierung abzusichern.

 

Frau Fürst bittet Herrn Bratek am Ball zu bleiben.

 

Herr Bratek geht noch einmal auf die Poller und Bodenwellen in der Dorfstraße ein, die auch für den Rettungsdienst ein Problem darstellen. Er spricht sich dafür aus, diese zu entfernen.

Weiterhin berichtet er darüber, dass er von Gewerbetreibenden vom Parkplatz hinsichtlich eines Eiswagens/Eisverkäufers, der von einem privaten Grundstück aus agiert, angesprochen wurde.

 

Frau Gohlke: Der Sachverhalt wurde bereits geprüft. Es handelt sich um einen Gewerbetreibenden aus Berlin-Pankow, der über eine Reisegewerbekarte verfügt. Die Antwort auf eine Anfrage an den Stadtbezirk Pankow hinsichtlich er Gültigkeit der Karte steht noch. 

 

Herr Dr. Gollner: Es ist zu prüfen, ob nicht hier der private Grundstückseigentümer ein Gewerbe anmelden muss, in diesem Fall als Gewerbetreibender gilt. Darf der Eigentümer seine Fläche bereitstellen?

 

Herr Matthes: Wir werden diesem Hinweis noch einmal nachgehen, klären wie oft und wie regelmäßig das Reisegewerbe an dieser Stelle ausgeübt wird.

 

Herr Blanke: könnte er auch eine Fischräucherei über die Reisegewerbekarte betrieben?

 

Frau Fürst auf die Frage von Herrn Bratek: Nur wenn das Gewerbe auf einem Gemeindegrundstück ausgeübt wird, kann die Gemeinde auf Grundlage der Sondernutzungssatzung Gebühren erheben.

 

Herr Springer spricht die geplante Sanierung der Hebewerkstraße an. Er hält es für sinnvoller, eine Grundsanierung anzustreben. 3 cm Belag abzuhobeln ist wenig nachhaltig. Auch die Vorgabe, die Wasserleitung neu zu verlegen, spricht gegen die Oberflächensanierung.

 

Herr Mathes: Zusammen mit Frau Fürst war er in etlichen Gesprächsrunden beim Landesbetrieb Straßen, um hier für Niederfinow etwas zu erreichen. Angesichts der zu erwartenden Einsparungen im Landeshaushalt usw. ist es wichtig, dass Erreichte auch umzusetzen.

Die Entwässerung kann nicht 10 Jahre warten. Die Finanzierung ist jedoch zu klären.

 

Herr Springer trägt weitere Argumente für eine grundlegende Sanierung vor. Die geplante Maßnahme ist nicht zielführend. Sinnvoll sind diese nur im Bereich der Kreuzung.

 

Frau Gerber: Der schlechteste Abschnitt ist der bis zur Verkehrsinsel.

 

Herr Matthes: Das Abfräsen wird eine deutliche Verbesserung bringen.

 

 

Ende des öffentlichen Teils: 19.58 Uhr