Auszug - Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Hausnummernsatzung)
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Der Amtsdirektor erläutert die Vorlage. Es handelt sich zunächst um einen Entwurf des Amtes, der schon deshalb notwendig ist, weil die Feuerwehr teilweise Probleme hat, Häuser anhand der Hausnummer zu finden. Im Idealfall sollten die Nummern auch beleuchtet sein.
In der Folge thematisieren die Mitglieder verschiedene Punkte:
- Hufeisenförmige Nummerierung, praktische Relevanz? - Macht eine Hausnummer an der Hausecke Sinn? (§ 2 Absatz 2) - In jedem Fall Vermeidung einer Neunummierung - Beleuchtung der Nummern teilweise schwierig - Design schwierig (§ 2 Absatz 3 – z. B. Keramikschilder in Senftenhütte)
Der Amtsdirektor widerholt, dass es vor allem darum geht, dass die Feuerwehr im Zweifelsfall Adressen findet, aber grundsätzlich eilt das Ganze nicht. Herr Polster würde keine Rückwirkung einbauen, sondern mit Bestandschutz arbeiten. Herr Matthes erwidert, dass die Eigentümer schon angeschrieben werden sollen, aber ggf. ohne Sanktionen. Die Verwaltung nimmt die Hinweise mit.
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