Auszug - Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von Hausnummern in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (Hausnummernsatzung)

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 8.3
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 03.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Der Amtsdirektor erläutert die Vorlage. Es handelt sich zunächst um einen Entwurf des Amtes, der schon deshalb notwendig ist, weil die Feuerwehr teilweise Probleme hat, Häuser anhand der Hausnummer zu finden. Im Idealfall sollten die Nummern auch beleuchtet sein.

 

In der Folge thematisieren die Mitglieder verschiedene Punkte:

 

-          Hufeisenförmige Nummerierung, praktische Relevanz?

-          Macht eine Hausnummer an der Hausecke Sinn? (§ 2 Absatz 2)

-          In jedem Fall Vermeidung einer Neunummierung

-          Beleuchtung der Nummern teilweise schwierig

-          Design schwierig (§ 2 Absatz 3 – z. B. Keramikschilder in Senftenhütte)

 

Der Amtsdirektor widerholt, dass es vor allem darum geht, dass die Feuerwehr im Zweifelsfall Adressen findet, aber grundsätzlich eilt das Ganze nicht. Herr Polster würde keine Rückwirkung einbauen, sondern mit Bestandschutz arbeiten. Herr Matthes erwidert, dass die Eigentümer schon angeschrieben werden sollen, aber ggf. ohne Sanktionen. Die Verwaltung nimmt die Hinweise mit.


  Beschluss: 03.06.2021 Amtsausschuss an Verwaltung zurück verwiesen
Termin 17.01.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Haupt- und Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Daniel Gerhardt  
Termin: 17.01.2021 Status: (offen)
Auftrag: