Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 10.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Großebokermann nimmt Bezug auf das Schreiben von Herrn Butzkies, in dem dieser die Unterlassung von Motorradverkehr an Sonn- und Feiertagen beantragt. Grundsätzlich ist dafür das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bei der Beurteilung der Störungen werden verschiedene Parameter betrachtet (Mittlungspegel, Berechnungspegel, Impuls).

Haben wir Mittlungswerte? Wie hoch ist der Mittlungswert?

 

Herr Matthes: Relevant ist die Durchschnittslärmbelastung. Mittlungspegel und Beurteilungspegel sind zu ermitteln (differenziert nach Nachtstunden/Tagstunden). Möglicherweise muss dann ein Gutachter die Werte ermitteln.

 

Herr Blanke: Die Daten stehen als Exel-Tabelle zur Verfügung. Er regt die Prüfung des Standorts der Verkehrszeichen an.

 

Frau Gerber: Wenn tatsächlich die Umstellung des Lärmmessgerätes in Betracht gezogen wird, dann sollte dieses im Bereich der zweireihigen Bebauung aufgestellt werden.

 

Herr Matthes auf die Frage von Herrn Großebokermann: Das Gerät ist auf einen Grenzwert von 77 DB eingestellt.

 

Frau Thiede: Die Linde zwischen dem Wirtschaftsgebäude des Parkplatzes und dem „Holzmichel“ verliert Äste. Das ist eine Gefahr für die Besucher. Es muss jemand dringend mit der Prüfung und Pflegebeauftragt werden.

 

Auf die Frage von Frau Gerber zur Organisation des BT-Wahl antwortet Frau Fürst: Wahllokal ist die Turnhalle, Wahlhelfer sind vollständig, die Kapazitäten für die Briefwahl wurden erhöht.

 

Herr Matthes: Die Kosten werden vom Bund erstattet. Es werden für das Amtsgebiet 4 Briefwahlvorstände gebildet.

 

Frau Gerber spricht die Anbringung von Wahlplakaten an den Straßenlampen an.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird die Amtsverwaltung beauftragt, die entsprechenden Bestimmungen der Sondernutzungssatzung zu prüfen. Gegebenenfalls ist ein Beschluss zur Kontingentierung der Anzahl der möglichen Wahlplakate für die kommende GV (12.8.21) vorzubereiten

 

Herr Blanke informiert über die Beratung zum Kulturerbe Oderbruch vom 28.05.2021. Am 9.6.2021 wurde eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Deren Jahresetat umfasst 20.000 EUR. Die AG wird zweimal jährlich zusammenkommen. Auf Nachfrage von Frau Fürst erklärt Herr Blanke seine Bereitschaft, den Kontakt zur AG zu halten und sich in diesem Zusammenhang mit der SHW GmbH abzustimmen.

 

Frau Gerber: Sie Satzung zur Sondernutzung wurde am 10.12.20 beschlossen. Die GV hatte sich vorbehalten, einen gesonderten Beschluss zum Versagen von Wahlwerbung zu fassen.

 

Herr Matthes zitiert den § 7 der Sondernutzungssatzung. Danach ist Plakatkatwerbung im Zusammenhang mit Wahlen zu genehmigen. Die GV kann nur über einen förmlichen Beschluss eine angemessene Kontingentierung festlegen.

 

Die nächste Sitzung der GV wird voraussichtlich am 12.8.2021 stattfinden.