Herr Marten:
Die Ganztagsbetreuung ist zum Schuljahr 2026/2027 auf den Weg zu bringen. Der Bundestag hat den Kabinettsentwurf in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Bundesrat verwiesen.
Schlussfolgerungen:
- Zu gegebenem Zeitpunkt müssen wir uns hier zur Umsetzung eine Meinung bilden.
- Richtlinie des MBJS Bbg vom 08.01.2021/Gewährung von Zuwendungen für die verlängerte Betreuung im vorschulischen Bereich 2020/2021 – hier geht es um zusätzliche Mittel für Krippe und Kindergarten über eine Betreuungszeit von mehr als 8 Stunden, Mittel werden in Anspruch genommen, je Einrichtung bewilligt und ausgezahlt. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt die Kontrolle, ob das Personal erweitert oder eingestellt wurde.
Die Betreuung der Hortkinder (über 4 Stunden) fällt nicht darunter. Hier ist die Regelung offen.