Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Die Vorsitzende der Gemeindevertretung begrüßt den Amtsdirektor, Frau Müller und Herrn Albrecht als Vertreter des Seniorenbeirates, sowie die Gemeindevertreter. Anschließend übergibt Frau von Cysewski das Wort an Herrn Matthes.
Der Amtsdirektor informiert über folgende Punkte:
->wird noch realisiert
-> dieser ist nicht genehmigungspflichtig.
-> durch den BBH wurden verblichene Verkehrsschilder ausgetauscht, so auch das Vz. 30 km/h in der Bauernstraße
-> liegt noch keine VAO zur Aufstellung neuer Verkehrszeichen vor
-> Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung von 2 Spiegeln wurde beim LS Bbg gestellt, telefonische Zustimmung erhalten, schriftliche Erlaubnis folgt, Spiegel werden im HHP 2022 berücksichtigt
-> Außendienstmitarbeiter war am 14.05.2021 vor Ort, Frau Mercier schildert ihr Anliegen, augenscheinlich handelt es sich einerseits um privatrechtliche Angelegenheiten (überhängende Äste vom Grundstück der Kirchengemeinde zu Frau Mercier) es handelt sich aber auch um die Grünfläche vor dem Grundstück der Kirchengemeinde (Wildwuchs) seitens des OA wird Kontakt mit der Kirchengemeinde aufgenommen und u.a. auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen (z.B. Gewährleistung der Sichtbeziehungen im öffentlichen Verkehrsraum) Frau Mercier wird ebenfalls eine Zwischenmitteilung erhalten
-> der neu gepflasterte „Gehweg“ sollte für Fußgänger freigehalten werden „Gehweg“ entspricht nicht den Anforderungen eines Gehweges -> Bordstein-kante fehlt, dadurch wird dieser Bereich zur „Fahrbahn“ Zum Halten und Parken ist der rechte Fahrbahnrand oder sofern befestigt, der Seitenstreifen zu nutzen Das Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“ ist notwendig, da Fußgänger jederzeit der ungehinderte Durchgang ermöglicht werden soll Mit „eingeschränktem Halteverbot“ hätte man 3 Minuten halten können und Menschen mit Behinderung hätten dort dauerhaft parken können -> Folge: Behinderung der Fußgänger „Absolutes Halteverbot“ auf der Seite am Campingplatz soll die Durchfahrt hoch zur Brücke gewährleisten
-> Außendienstmitarbeiter konnte vor Ort nichts feststellen seitens des OA wird nochmal Kontakt mit Ortsvorsteher aufgenommen (bzgl. Beweissicherung – Fotoaufnahmen)
-> noch offen (zeitliche und personelle Gründe)
Weiterhin informiert der Amtsdirektor ausführlich über die Baumaßnahme der Dachinstandsetzung am Begegnungszentrum in Lunow.
Herr Matthes erklärt, die neue Umgangsverordnung tritt ab 16.06.2021 in Kraft und löst die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie gilt zunächst bis zum 13.07.2021.
Der Amtsdirektor erläutert zum Thema „Afrikanische Schweinepest“, wie die Sperrzone I (Pufferzone) durch die Tierseuchenallgemeinverfügung erweitert wurde.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung thematisiert die Durchführung des Dorffestes und verweist auf die Schwierigkeiten bzgl. Kontrolle und Einhaltung der Eindämmungsverordnung.
Die Gemeindevertreter diskutieren heftig über die Grünflächenpflege in Lunow sowie in Stolzenhagen. Ein Vor-Ort-Termin mit der beauftragten Firma wird dringend anberaumt. |
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