Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Chorin an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Matthes erklärt Sinn und Zweck einer gemeindeübergreifenden Planung. Voraussetzung dafür ist die Übertragung dieser Aufgabe von der Gemeinde an das Amt.
Gemeinden, die der Aufgabenübertragung nicht zustimmen, nehmen in den Sitzungen des Amtsausschusses zu diesem Thema nicht an der Abstimmung teil.
Herr Polster fragt nach, ob sich diese Planung nur auf die gemeindlichen oder auch auf die überregionalen Radwege beziehen wird. Herr Matthes dazu: vorgesehen sind alle Radwege, unabhängig vom Träger der Baulast.
Frau Damm erfragt, ob dieses Konzept auch für die Unterhaltung bzw. Instandsetzung der vorhandenen Radwegegelten wird. Zum Beispiel weist der Radweg zwischen Sandkrug, Neuehütte und der Abzweig bei der Einfahrt nach Britz bereits Schäden auf. Herr Matthes dazu: Dafür ist der Baulastträger verantwortlich, er wird diese Information weiterleiten.
Herr Horst erfragt, wieweit die Gemeinden bei der Konzeptumsetzung mit finanziellen Eigenanteilen belastet werden. Herr Matthes weist diesbezüglich daraufhin, dass es sich vorerst nur um einen Grundsatzbeschluss handelt.
Herr Matthes beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Satz: „Der Amtsdirektor wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“
Mit dieser Ergänzung erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Die Gemeinde Chorin beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg“ an das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Abstimmungsergebnis
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