Auszug - B-Plan "Eisengießerei"
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Auf Grund dessen, dass schon einmal ein Planungsangebot von einem Planer abgegeben wurde, verständigen sich die Mitglieder des BA, dass erst im „kleinen Kreis“ über Ideen und planungsrechtliche Möglichkeiten beraten werden muss. U. a. geklärt werden muss, wie die Wasserzuleitung verlaufen soll. Danach kann erst mit den betroffenen Grundstückseigentümern besprochen werden, wie deren Vorstellungen umgesetzt werden können.
Diese Problematik muss zur nächsten GV-Sitzung in die Tagesordnung aufgenommen werden.
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