Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes informiert zum aktuellen Sachstand über den Hortneubau Britz sowie die Hol- und Bringesituation. Für einen Bereich der Außenanlagen liegt eine Teilbaugenehmigung vor.
Er gibt weiterhin an, dass die Ausschreibung zur Sanierung des Computerkabinetts im September 2021 starten soll.
Im Rahmen des kommunalen Förderprogrammes „Pflege vor Ort“ sind bisher erst 3 Vorschläge eingegangen. Herr Mathes hat demnächst ein Gespräch beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, dort möchte er die Thematik besprechen.
Für die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Normenkontrollanträge mehrerer Städte, Gemeinden und Ämter, die kommunale Kinder- tagesbetreuungseinrichtungen betreiben, entschieden, dass § 5 Abs. 1 und 2 der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung unwirksam sind. Dieser begrenzt die Kostenerstattung des Landes für die entstehenden Einnahmeausfälle in Höhe eines Pauschalbetrags von 12,50 Euro je Kind und Monat. Der pauschale Erstattungsbetrag wurde fehlerhaft ermittelt.
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