Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Hohenfinow an das Amt Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 19.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
HO-010/2021 Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Hohenfinow an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes informierte zur Beschlussvorlage.

 

Herr Kindermann äußerte Bedenken zum Antrag. Er sieht es kritisch, dass die Vorlage nicht hinreichend bestimmt ist. Es wird nicht benannt, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen. Weiterhin fehlt ein grobes Konzept für die etwaige Radwegeführung.

 

Herr Matthes gab zu verstehen, dass die Finanzierung durch Fördermittel erfolgen soll. Die Mittel werden im Haushalt des Amtes geplant. Eine Mehrbelastung der Gemeinden bei etwaigen Eigenteilen des Amtes sind möglich. So ist eine indirekte Beteiligung der Gemeinden über die Amtsumlage denkbar.

 

Herr Menge wollte wissen, ob dieses Konzept dann nur für Gemeinden erstellt wird, die dem Grundsatzbeschluss zugestimmt haben.

Herr Matthes bejahte dies.

 

Herr Krell fragte nach, wie viele Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg diesem Beschluss bereits zugestimmt haben?

Herr Matthes teilte mit, dass diese Vorlage in zwei Gremien zur Abstimmung vorlag und diese für den Grundsatzbeschluss gestimmt haben.

 

Herr Gutsche wollte wissen, ob aus Sicht der Kämmerei Bedenken bestehen, da die finanzielle Lage Gemeinde sehr angespannt ist.

 

Herr Matthes gab zu verstehen, dass ein Konzept für ein Radwegenetz mit den Gemeinden abgestimmt wird und erst nach erfolgter Abstimmung soll der Amtsausschuss entscheiden.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Hohenfinow beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg.

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

9

4

4

1

0