Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert zur Problematik der ärztlichen Versorgung in Liepe. Frau Dr. Neumann hört zum Jahresende auf. Der/die Nachfolger/in beabsichtigt neu zu bauen. Da dies Genehmigungen vom Bau- Ordnungsamt benötigt, geht es momentan nicht voran. Frau Lüdecke und Herr Matthes sind in Kontakt mit dem Landkreis, um die Sache voranzutreiben.
Herr Matthes berichtet zu den Schulbezirken. Bei den Schulbezirken sind mehrere Gemeinden betroffen. Die Bereiche Britz und Chorin sind gut geordnet. Auch im Bereich Grundschule Falkenberg, Hohenfinow und Niederfinow gibt es keine Probleme. Im Bereich Oderberg, Liepe, Lunow-Stolzenhagen und Parsteinsee muss noch einiges auf den Weg gebracht werden. Vergangene Woche gab es dazu ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht und den betroffenen Bürgermeistern. Die Thematik muss weiter voran gebracht werden. Zielstellung ist es, noch in diesem Jahr eine verbindliche Schulbezirkssatzung auf den Weg zu bringen. Herr Matthes berichtet weiter, dass er am 14. September mit dem Bürgermeister aus Angermünde Herr Bewer darüber sprechen wird, wie dort die Modalität aussehen wird. Liepe und Oderberg selber haben schon die öffentlich-rechtliche Vereinbarungsübertragung „Aufgabe der Schulträgerschaft“ geschlossen. Offen ist Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen und dies muss innerhalb der Gemeinden geklärt werden. Außerdem muss man sehen, wie sich Angermünde dazu positioniert. Das staatliche Schulamt hat zugesagt, dass der Wechsel zur jeweils anderen Schule, die nicht Schulbezirk wird, problemlos gestaltet wird.
Herr Polster bittet darum, dass wenn ein Wechsel von der Grundschule durch die Eltern gewünscht wird, dass man da ein einfacheres Prozedere herbei führt.
Herr Matthes erklärt, für Grundschulen legen die Schulträger stets Schulbezirke fest, für die Schulen des Sekundarbereichs I ist ein Schulwechsel unproblematisch. Soll ein Grundschulkind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich und ein wichtiger Grund muss vorliegen. Man kann versuchen, dass es da noch ein Schreiben gibt, aber versprechen kann Herr Matthes es aufgrund der Gesetze nicht. In Oderberg, Lunow-Stolzenhagen und Parsteinsee gab es Jahrzehnte keine gültige Satzung, da hat sich über Jahre ein Verfahren eingeschliffen.
In vielen Einrichtungen gibt es personellen Engpass. Erzieher werden überall gesucht. Kommende Woche Donnerstag finden erneut Vorstellungsgespräche statt. Vier Erzieher sollen eingestellt werden – 1x für Oderberg, 1x für Brodowin und 2x für Britz.
In der Kita Golzow wurde die Kapazität von 36 auf 39 erhöht. In die Zukunft geschaut, reicht die Kapazität zukünftig in Chorin nicht aus und die Standorte müssen Kapazitätsmäßig weiter voran kommen. Auch in Oderberg gibt es ein Kapazitätsproblem. Die Kita hat eine hohe Kapazität von 70 Plätze und eine Belegung von 45 bis 50. Es gibt vermehrt Anträge aus dem Krippenbereich, die nicht angenommen werden können, da es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Es soll Geld für einen Umbau eingestellt werden, um auch Krippenkinder weiter aufnehmen zu können.
Beim Hort Oderberg hat die Stadt beabsichtigt, einen Neubau auf den Weg zu bringen. Auf einem kommunalen Grundstück soll eventuell der Hort errichtet werden. Im Augenblick wird diskutiert, dass auch das Rathaus, wenn es der Stadt überführt wird, für den Hort in Frage kommt. Die Verwaltung wird zur kommenden Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss auf den Weg bringen, dass die Verwaltung prüft, ob wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeiten bestehen, das Rathaus Oderberg unter Einbindung von Hort und Schule zu bewirtschaften.
Herr Polster möchte wissen, ob es bezüglich der öffentlicher Nutzung des Rathauses Oderberg zum Betrieb des Hortes und der finanziellen Auswirkungen, gibt es in diesem Zusammenhang schon darüber hinaus öffentliche Nutzungen des Rathauses zu etablieren, die über die Zuständigkeit der Stadt hinausgehen? Wie ist dann die finanzielle Auswirkung auf das Amt Britz-Chorin-Oderberg und die amtsangehörigen Gemeinden. Wenn es finanzielle Auswirkungen gibt, in welcher Form soll die Integrierung und die Einbeziehung des Amtes dann erfolgen?
Herr Matthes antwortet, dass die Frage weiter in der Stadtverordnetenversammlung besprochen wird. Auch wenn der Hort in das Rathaus integriert werden würde, müssten die baulichen Voraussetzungen von anderen geschaffen werden und nicht vom Amt. Die Stadt Oderberg wäre dann in der Verantwortung, die baulichen Gegebenheiten im Rathaus herzustellen und zu finanzieren und einen eigenen Hort zu errichten. Es gibt Überlegungen, temporär 2023 ein eingeschränktes Angebot zur Verwaltung darzubieten. Verwaltung sollte in Oderberg präsent sein, unabhängig vom Rathaus Oderberg.
Zur Kitabeitragssatzung gibt es eine klare Terminschiene. Im September soll im Sozialausschuss und im Amtsausschuss eine Art erste Lesung der Kitabeitragssatzung erfolgen. Zielstellung ist Dezember und wird eventuell im Januar in Kraft treten.
Herr Marten ergänzt, dass die erste Lesung im Sozialausschuss erfolgt, danach als Information in den Amtsausschuss geht, vermutlich noch einmal in den Sozialausschuss um eine feste Kostenbeitragssatzung zu fertigen. Bis zum Inkrafttreten, sind noch ein paar Hürden zu nehmen.
Herr Matthes informiert weiter zum Thema Behindertenbeauftragten. Das Aufgabengebiet wird in eine vorhandene Stelle integriert. |
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