Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Liepe an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
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Auf Nachfrage erklärt Herr Matthes, dass ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt wird, wenn die Gemeinden sich mehrheitlich dafür entscheiden. Bei der Erarbeitung werden die einzelnen Gemeinden mit eingebunden. Herr Manzke gibt zu bedenken, dass auch die Instandhaltung beachtet werden muss und unbedingt Mittel für die Pflege eingestellt werden sollten.
Herr Dr. Haase bemängelt in diesem Zusammenhang, dass der Radweg am Deich nicht über entsprechende Pflege und Einbuchtungen verfügt, sodass die Radfahrer dem Gegenverkehr nur ausweichen können, indem sie sich in das hohe Gras stellen.
Da keine Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.
Beschluss: Die Gemeinde Liepe beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Abstimmungsergebnis
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