Auszug - Winterdienst - Einsatz von Feuchtsalz
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Frau Spann führt aus, dass in der letzten Gemeindevertretersitzung der Einsatz von Salz durch das für den Winterdienst beauftragte Unternehmen durch die Einwohnerschaft bemängelt wurde.
In der Gemeinde Niederfinow wird in der Finowstraße und in der Dorfstraße Feuchtsalz eingesetzt. Hier wird auf den Fahrbahnen im Rahmen der Streupläne und der Notwendigkeit vor Ort Feuchtsalz eingesetzt. Moderne Feuchtsalztechnologie, die ein Gemisch aus Salz und Sole aufbringt, ermöglicht bereits mit 5 Gramm (was in etwa einem Esslöffel voll entspricht) des Gemisches einen Quadratmeter Straße aufzutauen. Feuchtsalz ist die wirksamste und effektivste Technologie zur Sicherung einer hohen Verkehrssicherheit. Es wird inzwischen in vielen Kommunen eingesetzt. Die Belastungen für die Umwelt werden in wissenschaftlichen Untersuchungen als die zurzeit verträglichsten eingeschätzt. Feuchtsalz wirkt zumindest besser als Streusalz. Grund sind laut Bundesanstalt für Straßenwesen geringere Wehverluste. Die Bundesanstalt hat Empfehlungen herausgegeben, wie der Salzgehalt bei optimaler Wirkung gering gehalten werden kann. Gemäß § 4 Abs. 3 der derzeit geltenden Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Niederfinow ist bei der auf den Grundstückseigentümer übertragenen Reinigungspflicht die Verwendung von Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen ein verkehrssicherer Zustand allein durch abstumpfende Mittel nicht hergestellt werden kann, erlaubt. Darüber hinaus ist dies an besonders gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, starken Gefällestrecken o. ä. erlaubt.
Die Gemeindevertretung Niederfinow hat mit Beschluss vom 12.06.2008 den Einsatz von Feuchtsalz beschlossen. Auch der zwischen der Kommunal-Industrie-Service GmbH und der Gemeinde Niederfinow geschlossene Vertrag aus dem Jahre 2003 lässt den Einsatz von Feuchtsalz zu.
Herr Dr. Gollner bittet zu prüfen, inwieweit die Straßenbelege durch diesen Einsatz geschädigt werden (Beton, Asphalt, Pflaster).
V: FD 32 |
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