Auszug - Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" von der Gemeinde Parsteinsee an das Amt Britz-Chorin-Oderberg
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Vorsitzende liest den Sachverhalt vor. Auf Nachfrage erklärt der Amtsdirektor, dass die Gemeinde in die Planung einbezogen wird. Weiterhin soll das Konzept ebenso an Kreis-; Landes- und Bundesstraßen und nicht nur auf kommunalen Flächen Anwendung finden. Herr Lehmann fragt, welche Kosten der Gemeinde für die Erstellung des Konzeptes entstehen. Herr Matthes entgegnet, dass der größte Teil gefördert wird und der Eigenanteil aus dem Amtshaushalt getragen wird. Die Erstellung eines Radwegekonzeptes ist die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeinde Parsteinsee beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |