Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 20.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Marten bezieht sich auf die Vorlage BR-043/2021 – Vereinsförderung Gemeinde Britz, aus der letzten Sitzung vom 16.08.2021. Aufgrund der Sitzung des Finanzausschusses Britz und der entsprechenden Haushaltslage wird es zwei Änderungen für den Beschluss in der Gemeindevertretung geben.

  1. Der Förderverein Schule Britz e.V. beantragt: „Wir haben die bestehende Küche im Obergeschoss, welche für diverse gesundheitsfördernde Aktionen genutzt wird, ins Auge gefasst und uns Gedanken zur Modernisierung/Erneuerung gemacht. Diese ist mittlerweile in die Jahre gekommen und die technischen Geräte entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Daher beabsichtigen wir in 2022 die komplette Küchenzeile einschließlich der Herde zu erneuern. Daneben soll auch ein Arbeitsbereich für die Zubereitung der Speisen einschließlich Sitzplätzen entstehen. Mit Ihrer Zuwendung sowie weiteren Mitteln von Sponsoren wird uns die Anschaffung einer modernen Küche ermöglicht.“ Die Finanzierung einer kompletten Küche übersteigt den Rahmen und dementsprechend empfiehlt der Finanzausschuss der Gemeindevertretung die Absage für dieses Geld.
  2. Brandschutz Britz-Dorf e.V. beantragt unter anderem einen Elektroanschluss Holzhaus“. Der Finanzausschuss Britz empfiehlt der Gemeindevertretung die Absage für dieses Geld. Die Unterstützung fürs geplante Osterfeuer bleibt bestehen.

 

Herr Marten berichtet, dass man aus der Presse entnehmen konnte, dass Bundesrat und Bundestag ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen haben. Das Gesetz soll noch in der aktuellen Legislatur unterschrieben werden. Die daraus resultierenden Bestimmungen und Festlegungen werden folgen. Es werden hoffentlich auch Mittel zur Sanierung bestehender Gebäude bereitgestellt. Es bleibt abzuwarten was im Einzelnen passiert.