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Gemeindevertretung Chorin |
TOP: |
Ö 5 |
Gremium: |
Gemeindevertretung Chorin |
Datum: |
Do, 30.09.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 21:55 |
Raum: |
Rathaus Britz, Raum 1.14 |
Ort: |
Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz |
Zusatz: |
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung. |
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- Herr Matthes informiert über den Fußball-Ausscheid „Pokal des Bürgermeisters“ am 03.10.2021 in Sandkrug.
- Er teilt mit, dass am 29.10.2021 ein Treffen mit dem Landes-Kulturminister zur Auswertung des Choriner Musiksommers und zur Klärung von Detailfragen zum Kloster stattfinden wird.
- Kürzlich ist er in den Vorstand des Kuratoriums des Biosphärenreservats gewählt worden.
- Er weist daraufhin, dass die Ergebnisse der Bundestagswahl vom 26.09.2021 im Wahlkreis 57 auf der Homepage des Amtes nachzulesen sind.
- Das alljährliche Sommerfest der Senioren konnte in der vergangenen Woche wieder unter großer Beteiligung (ca. 200 Teilnehmer/innen) stattfinden.
- Für die geplanten Investitionen an der Grundschule Britz (Außenanlagen, 60-m-Bahn, Kleinsportfeld u.a.) liegt eine Teilbaugenehmigung vor. Desweiteren wird der Medienraum saniert und ein W-Lan wird eingerichtet. Es sind Tablets beschafft worden.
- Für den geplanten Hortneubau in Britz, der parallel zum Schulgebäude entstehen soll, finden im Winter die Baumrodungen statt.
- Zur beantragten Weiterführung des Teilhabe-Programms (Gemeindearbeiter) liegt noch keine Bewilligung des Jobcenters Barnim vor.
- Für die von Herrn Horst bereits angesprochene Straßensperrung der L200 verliest Herr Matthes die Mitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen vom 21.09.2021.
Herr Horst, Frau Wähner und Herr Polster bemängeln diesbezüglich, dass Regelungen für Brodowin, für die Pendler zum Bhf. Kloster Chorin fehlen sowie keine Umleitungsstrecken ausgewiesen sind.
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