Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 9.5
Gremium: Finanzausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 04.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
BR-063/2021 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht informiert, dass der Stellenplan nachträglich dazu kam und noch nicht thematisiert wurde. Es betrifft die Umsetzung Digitalpakt 3. Es geht um eine zusätzliche Stelle im Bereich IT. Bei der ganzen Hard- und Softwarebeschaffung in der Schule Britz und Oderberg muss es auch jemanden geben, der die ganze Sache administrativ umsetzt und betreut. Im Digitalpakt 3 ist eine Förderung dafür vorgesehen. Die Überlegung war, den IT Mitarbeiter in Britz anzusiedeln. Die Kosten werden gedrittelt. Das bedeutet ein Drittel von Britz, ein Drittel von Oderberg und ein Drittel vom Amt. Das sind 50.000 EUR im Jahr inklusive Arbeitgeberanteil und 16.000 EUR im Jahr für die einzelnen Haushaltsstellen. Der Digitalpakt 3 sieht für Britz für ein Jahr eine Förderung von 10.000 EUR vor. Nach einem Jahr wird geprüft, ob die Stelle ausgelastet ist. Kooperationsverträge müssen geschlossen werden, egal wem die Stelle zugeordnet wird.

 

Der Ausschuss tauscht sich dazu aus und entscheidet sich dagegen. Die Stelle sollte dem Amt zugeordnet werden.

 

Frau Hecht macht noch einmal klar, dass das Amt nicht der Schulträger ist.

 

Der Ausschuss entscheidet sich dagegen.

 

Die Vorlage wird ohne Stellenplan IT zur Beschlussfassung an die GV empfohlen.