Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 17.05.2021
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 17.05.2021 zu TOP 7.3 auf der Seite 6, Absatz 4 und Absatz 10 sowie auf der Seite 7, Absatz 1.
Frau Spann betont an dieser Stelle, dass ein Ergebnisprotokoll und kein Wortprotokoll geführt wird. Wenn darüber hinaus Meinungen und Argumente in das Protokoll aufgenommen werden sollen, ist der Verhandlungsleiter während der Sitzung darüber zu informieren, dass eine Aufnahme mit entsprechendem Wortlaut ins Protokoll erfolgen soll.
Es wird zugestimmt, dass die Niederschrift mit den eingereichten Korrekturen und Ergänzungen vom 06.10.2021 als Anlage dem Protokoll vom 17.05.2021 beigefügt und das Protokoll somit anerkannt wird, siehe Anlage (1) zum Protokoll.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |