Auszug - Gefahren- und Risikoanalyse des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.1
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 07.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-039/2021 IV Gefahren- und Risikoanalyse des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Amtswehrführer Herr Winkels erläutert das grundlegende Verfahren zur Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse (GRA). Es existiert ein Leitfaden zur Erstellung wonach Gefahrenpotentiale in den amtsangehörigen Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erfasst werden. Der Landkreis Barnim weist darauf hin, dass nicht jedes kleine Risiko aufgenommen werden muss, die GRA sollte diesbezüglich nicht zu viele Details enthalten. Aus einige Orten waren die Zuarbeiten nicht vollständig.

 

Frau Köppen zeigt sich erstaunt über die Grafik der Bevölkerungsentwicklung. Diese suggeriert, dass die Einwohnerzahlen sinken, was aber nicht der Fall ist. Der Amtsdirektor erläutert, dass die Statistik von 2018 verwendet wurde, die aber annähernd passt. Er sagt zu, diese noch zu aktualisieren.

 

Frau von Cysewski äußert ihren Respekt vor der Arbeit die in die GRA geflossen ist, aber es ist natürlich problematisch, wenn die Ortswehren nicht die Information haben, dass die Gefahren nicht zu konkret dargestellt werden müssen. Herr Polster ergänzt, dass die Ortswehren eingebunden werden müssen, insofern ist eine Fertigstellung innerhalb von vier Wochen ggf. nicht so sinnvoll.

 

Frau von Cysewski schlägt vor, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister den Ortswehren auf die Füße treten müssten. Herr Matthes erachtet dies nicht als notwendig. Die Ortswehren werden noch mal eingebunden, müssen sich aber ggf. selbst mit Ortsvorstehern in Verbindung setzen. Der Ablauf ist: Amtswehrführung > Ortswehren > Ortsvorsteher. Danach erfolgt eine Rückmeldung der Ortswehren an die Amtswehrführung auch bei einer Fehlmeldung. Qualität gehe hierbei vor Quantität.