Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020
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Frau Winter teilt ebenfalls mit, dass sich der Finanzausschuss ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt hat. Fazit ist die Beschlussfassung zu empfehlen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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