Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Mattes berichtet zum Teilhabechancengesetz, das eine Vielzahl von Gemeinden Menschen beschäftigen aus den jeweiligen Orten, die im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig sind und befristet die Gemeindearbeiter unterstützen. Heute kam die Info, dass vom Jobcenter für 1 Jahr eine Vertragsverlängerung genehmigt wurde, für diejenigen, deren Verträge gerade auslaufen. Nach einem Jahr läuft der Vertrag aus. Eine weitere Verlängerung ist laut Jobcenter nicht möglich. Ärgerlich ist es, dass die Info für die Verlängerung erst kurz vor Schluss kam. Die Verträge gehen morgen raus.

 

Herr Polster macht klar, dass die Vorgehensweise des Jobcenters hinsichtlich der Verträge so  nicht richtig ist. Die Verträge enden am 30.Oktober und das Jobcenter schafft die Bewilligung der Fördermittel erst am heutigen Tag rauszuschicken. Das ist sehr kurzfristig. Man kann dem Amtsdirektor nur danken. Ein Gesprächstermin mit dem Jobcenter zu der Vorgehensweise sollte gemacht werden. Die Vorgehensweise ist grenzwertig. Mittel sind vorhanden. Man sollte im Gespräch klären, ob eventuell doch eine weitere Bewilligung möglich wäre.

 

Herr Matthes geht über zur Thematik Digitalpakt 4. Der Digitalpakt beinhaltet die Ausstattung der Lehrkräfte mit entsprechender Technik. Das Land hat eine Förderrichtlinie erlassen, worüber vom Schulträger Fördermittel beantragt werden können, die mit dem entsprechenden Eigenanteil unterstützt werden müssen. Dies verstößt nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes gegen das Kausalitätsprinzip. Das Kausalitätsprinzip beinhaltet, dass die Aufgaben vom Land an die Gemeinde übertragen werden. Das eine angemessene Finanzierung damit verbunden sein muss und dies ist nicht erfolgt. Es gab eine Zusammenkunft der Ämter und Gemeinden des Landkreises dazu.

Herr Matthes informiert, dass es im Amt BCO bereits für das letzte Kitajahr (Vorschuljahr) eine Beitragsbefreiung gibt. Zu den finanziellen Auswirkungen Stichtag 1.September bei 38 Kinder (Trägerschaft des Amtes) bei einem Pauschalbetrag von 125 EUR pro Kind/Monat ergab die Erstattung im Quartal 14.250 EUR. Die Elternbeiträge hätten sich in diesem Quartal auf 13.872 EUR belaufen. Das bedeutet, dass das Amt von der Beitragsfreiheit profitiert. Den gleichen Effekt gibt es in Britz.

 

Herr Matthes bittet im Namen des Landrates um Hilfe für Flüchtlinge. Im Land Brandenburg wurde im Jahr 2021 das Aufnahmesoll im Landkreis auf 524 Personen aufgestockt. Derzeit sind 236 Personen bereits im Landkreis aufgenommen worden. Zudem wurde dem Amt 13 Jugendliche zugewiesen. Im Amtsgebiet besteht eine Kapazität von 42 freie Plätze. Herr Matthes macht klar, es müssen dringend weitere freie Plätze geschaffen werden. Es gibt die Möglichkeit eine Instandsetzungspauschale von etwa 2.000 EUR zu beantragen.