Auszug - Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Amt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 27.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Matthes erinnert, dass das Thema lange diskutiert wurde. Das Amt wurde aufgefordert eine Aktualisierung vorzunehmen. Das letzte Kindergartenjahr ist bereits Beitragsfrei, Plan ist sehr langfristig die Kita komplett beitragsfrei zu machen und die Kosten sollen vom Land kompensiert werden. Frau Gohlke hat eine Vielzahl von Tabellen entworfen.

 

Frau Gohlke ergreift das Wort und informiert anhand einer PowerPoint Präsentation über den aktuellen Stand und erklärt die Tabellen mit den Beiträgen.

 

Herr Marten gibt zu bedenken, dass einige Erhöhungen sehr erheblich sind. Was so nicht umgesetzt werden darf.

 

Herr Matthes macht klar, dass die alten Beiträge nicht kalkuliert waren, die Jetzigen sind kalkuliert.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. 

 

Herr Marschner bittet um eine Aufschlüsselung der Einkommensgruppen. Eine Einkommensstatistik soll im nächsten SA nachgereicht werden.

 

Her Matthes erklärt, dass es sich größtenteils um den Mittelstand handelt. Große Veränderungen in der Gebührensatzung bringen nur Ärger. Es bedarf einer genauen Nacharbeit und Konkretisierung der Beitragstabellen.  

 

Der Ausschuss tauscht sich zu den Tabellen und den jeweiligen Beträgen aus.

 

Herr Marten macht klar, dass das Thema am 24.11. erneut auf der Tagesordnung sein wird. Im schriftlichen Teil soll u.a. beim § 10 und § 11 im Sinne der im Sinne der Sozialverträglichkeit geändert werden.